Hi, bei BIL02 Aufgabe 2 und 3.
Ich habe die soweit fertig, bin mir aber absolut net sicher, ob ich das richtig gemacht habe, vorallem bei der Aufgabe 3. Da weiß ich leider nicht den Buchungssatz (anscheinend stelle ich mich viel zu doof an). Wäre lieb, wenn mir da jemand helfen könnte. Un bei der Ust-Nr. --> dort irgendeine Nummer eintragen oder gibt es dort ne speziellen Nummer???
Nur man drüber schauen, ob das alles quark ist was ich gemacht habe oder nicht.
lg nadi
BIL01 Kann jemand mal drüber schauen???
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Nadin85 -
16. Mai 2009 um 12:58 -
Erledigt
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Was denn jetzt? BIL 01 oder BIL 02????
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Stelle deine Lösungen (mit Aufgabe) am besten doch mal hier ein!!!!
Gruß Dörte -
Sorry, meinte BIL01.
also zur Aufgabe 2:
Frau Maruska ist nach dem Handelsrecht und nach dem Steuerrecht buchführungspflichtig. Begründung:
nach dem Handelsrecht:"Jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seinen Vermögens nach dem Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen (§ 238 Abs. 1 HGB)."
nach dem Steuerrecht: "Nach dem Steuerrecht sind alle handelsrechtliche Buchführungspflichtigen zur Führung von Büchern verpflichtet (§ 140 AO)."
zur Aufgabe 3:
Beleg-Nr. 101 (ausgedacht)
Leistender: staatl. Weinbaudomäne Trier, Adresse
Umsatzsteuer-Nr. des Leistenden: habe ich nicht, da ich nicht weiß, ob ich irgendeine hinschreiben soll.
Empfänger: ich, Adresse ausgedacht
Netto-Betrag: 9,85 €
Ust: 1,87 €
Summe: 11,72 € (Beträge ausgedacht, weiß net, ob mit Ust. oder nicht)
Verwendungszweck: Betriebsausgabe (betriebl. notwendiges Telefongespräch mit dem Geschäftspartner aud der öffentl. Telefonzelle)
Unterschrift Empfänger+Belegaussteller: meine Unterschrift:
Kontierung: die habe ich nicht
könntet ihr mir da weiter helfen????
lg nadin -
Zu Aufgabe 2: Das ist soweit richtig. Aber ich würde die Buchführungspflicht nach Handelsrecht noch mehr erläutern. Warum ist sie Kaufmann?
Zu Aufgabe 3: Beleg-Nr. würde ich kennzeichnen vorweg mit EB für Eigenbeleg, also z. B. EB101 (für Abgrenzbarkeit zu anderen Belegarten). USt-Id.Nr.: Hab ich mir eine ausgedacht: DE123456789. Netto- und Bruttobetrag sind identisch da bei Eigenbelegen keine Vorsteuer abziehbar ist. Kontierung: Soll 6820, Haben 2880.
LG, Luckygirl -
danke schön für deine hilfe. ich wünsche dir einen schönen sonntag.
lg nadin