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  • Hallo,

    ich hab irgendwo zwar schon etwas darüber gelesen, aber bin da nicht ganz durchgestiegen. Wie ist das denn jetzt eigentlich wirklich, wenn man Studentin ist und kurz vorm Abschluss steht?
    Muss man jetzt auch die 3 Monate einhalten? Oder nicht?
    Ich hab zwar bei der Argentur schon angerufen, und die sagten mir auch, ich bräuchte keine 3 Monate einhalten, aber sie kam mir etwas unsicher vor und meine Ma meint, dass ich 3 Monate zuvor das schon machen muss. Irgendwie steigt doch da keiner durch.

    Lieben Gruß.

    P.S: Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

  • Hey Gast!
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  • Die gleiche Erfahrung hat ne Kommilitonin machen müssen, dass dort keiner durchgestiegen ist.

    Zitat: "Mit einer so einer Klientel haben wir gewöhnlich nicht zu tun." :rolleyes:

    Ich weiß nur, dass du nach dem Studium keinen Anspruch auf ALG I hast. Solltest du jedoch vor dem Studium bereits gearbeitet und in die Sozialkassen eingezahlt haben, dann kannst du ALG I beantragen.