Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage zur Aufgabe 4:
Ein Lebensversicherungsvertrag enthält folgende Klauseln für die Kapitalrückzahlung im Erlebensfall:
(1) Zwölfmal eine jährliche Rente in Höhe von 18.000 €, erstmals bei Vollendung des 60. Lebensjahres.
(2) Ablösung der Versicherungssumme in einem Betrag bei Vollendung des 60. Lebensjahres
a) Berechnen Sie die Ablösesumme unter Zugrundelegung von 6,5% Zinseszins.
b) Ein Versicherungsnehmer möchte nur 14.000 € jährliche Rente beziehen. Wie oft kann der volle Betrag ausgezahlt werden?
Mir ist schon klar, dass ich zunächst den Rentenbarwert und damit dann die andere Laufzeit n berechnen muss.
ABER: Nehme ich vorschüssige oder nachschüssige Berechnung???
Ich würde jetzt mal auf nachschüssige tippen, wegen Vollendung des Lj.. Ist das richtig?
Danke schonmal für einen kleinen Denkanstoss...