MaÖk 4 Aufgabe 4

  • Hallo Leute,
    ich habe mal eine Frage zur Aufgabe 4:

    Ein Lebensversicherungsvertrag enthält folgende Klauseln für die Kapitalrückzahlung im Erlebensfall:
    (1) Zwölfmal eine jährliche Rente in Höhe von 18.000 €, erstmals bei Vollendung des 60. Lebensjahres.
    (2) Ablösung der Versicherungssumme in einem Betrag bei Vollendung des 60. Lebensjahres
    a) Berechnen Sie die Ablösesumme unter Zugrundelegung von 6,5% Zinseszins.
    b) Ein Versicherungsnehmer möchte nur 14.000 € jährliche Rente beziehen. Wie oft kann der volle Betrag ausgezahlt werden?

    Mir ist schon klar, dass ich zunächst den Rentenbarwert und damit dann die andere Laufzeit n berechnen muss.

    ABER: Nehme ich vorschüssige oder nachschüssige Berechnung???
    Ich würde jetzt mal auf nachschüssige tippen, wegen Vollendung des Lj.. Ist das richtig?

    Danke schonmal für einen kleinen Denkanstoss...

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  • Bearbeiten des eigenen beitrags is nich möglich daher nochmal ne frage in einem extra post

    Handelt es sich hier bei um einen vorschüssigen barwer oder nachschüssigen?

    ich tipp mal auf nachschüssigen wegen der aussage ... vollendung des 60. Lj