:devilsmiley:Hallo an alle Mitstudierenden,
ich sitz über der Einsendeaufgabe zu den Heft und komme nicht weiter. Im großen und Ganzen habe ich den Zerlegungsmaßstab lösen können und hänge nun an folgendem Problem:
Clever und Pfiffig OHG betreiben seit vielen Jahren mit Betriebsstätten in Mainz (Geschäftsleitung) und Mannheim einen Wein- und Spirituosenhandel. Pfiffig erhält ein monatliches Bruttogehalt von 6000 Euro, dieses wurde handelsrechtlich als Betriebsausgabe erfasst.
Die Arbeitslöhne in Mainz betragen 250.000 Euro, darin enthalten sind auch das Gehalt von Pfiffig. In Mannheim fielen 180.000 Euro an. Clever schätzt seinen Wert der Arbeitsleistung mit 90.000 Euro pro Jahr, er erhält jedoch kein laufendes Gehalt. Tatsächlich arbeiten Clever und Pfiffig gleich viel.
Ich habe also für Mainz Bruttogehälter von 250.000 Euro, da Clever und Pfiffig gleich viel arbeiten wird der Wert der eigenen Arbeitsleitstung nach § 31 Abs 5 GewStG (max 25.000 Euro) durch beide geteilt und jedem 12.500 Euro hinzugerechnet. Was mache ich mit dem Jahresbruttolohn von Pfiffig. Immerhin 72.000 Euro. Muss ich die bei der Berechnung der Zerlegungsanteile irgendwo abziehen? Oder muss ich das Gehalt nur bei den Hinzurechnungen nach § 8 berücksichtigen?
Danke