Hi,
mein Problem ist die Aufgabe 9 bei dem Heft STW01N. Ich versteh die nicht bzw komme auf kein ergebniss/ Antwort. Wer kann mir da Helfen?????
Ich danke schon mal im vorraus
Gruß Flip
Stw01n
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Flip -
9. Mai 2009 um 08:04 -
Erledigt
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Höchstbetragsrechnung für Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 (3) EStG
Höchstbetrag 20.000 x 2 (da zusammen veranlagt) = 40.000
Kürzung um 19,5 % von 50.000 = ./. 9.750
gekürzter Höchstbetrag = 30.250
Die tatsächlichen Altersvorsorgeaufwendungen sind niedriger als der gekürzte Höchstbetrag. Von ihnen sind für 2006 62 % anzusezten.
62 % von 16.000 = abzugsfähige Sonderausgaben = 9.920
VG Luckygirl -
Hi Luckygirl,
ich danke dir. Es wird mir sehr helfen.
Gruß Flip