Stw01n

  • Hi,
    mein Problem ist die Aufgabe 9 bei dem Heft STW01N. Ich versteh die nicht bzw komme auf kein ergebniss/ Antwort. Wer kann mir da Helfen?????
    Ich danke schon mal im vorraus
    Gruß Flip

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  • Höchstbetragsrechnung für Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 (3) EStG
    Höchstbetrag 20.000 x 2 (da zusammen veranlagt) = 40.000
    Kürzung um 19,5 % von 50.000 = ./. 9.750
    gekürzter Höchstbetrag = 30.250
    Die tatsächlichen Altersvorsorgeaufwendungen sind niedriger als der gekürzte Höchstbetrag. Von ihnen sind für 2006 62 % anzusezten.
    62 % von 16.000 = abzugsfähige Sonderausgaben = 9.920
    VG Luckygirl