STW01N Aufgabe 12 HILFE!!!

  • Hallo,

    ich bräuchte mal Eure Hilfe, stehe irgendwie auf´m Schlauch.

    Es geht um die sonstigen Einküfte des Rentners. Ich kann ja hier ein Werbungskosten-Pauschalbetrag i. H. v. 102 € abziehen. Ich weiß nur nicht von was? Gleich vom Besteuerungsanteil? Oder vom steuerpflichtigen Teil der Rente (wenn ja muss ich dann diese 102 dem steuerfreien Teil dazu addieren)?

    Danke schon mal im Voraus.

    LG kollala :confused:

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  • Die 102 Euro musst Du vom steuerpflichtigen Teil der Rente abziehen. Der entspricht aber doch auch dem Besteurungsanteil. Du hast einen Besteuerungsanteil von 5.720 Euro. Hiervon ziehst Du den Werbungskostenpauschbetrag ab und erhälst die steuerpflichtigen Einkünfte. Alles klar?
    LG Luckygirl

  • Huhu,

    bedeutet das dann:
    5.618 steuerpflichtiger Anteil und 5.280 steuerfreier Anteil oder
    5.618 steuerpflichtiger Anteil und 5.382 steuerfreier Anteil
    Bin mir echt nicht mehr sicher.

    Bitte um Hilfe......

  • 5618 steuerpflichtig und 5.280 steuerfrei. Der steuerfreie Anteil wird ja direkt am Anfang ausgerechnet und hat nichts mit dem Werbungskostenabzug zu tun.