Brauche Hilfe !!!
Im KJ. 2007 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter
Karl Asterix in Höhe von 80.000,00 €. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen
Verpflichtungen nach. Wie hoch ist die bei dem ledigen Karl Asterix anfallende Einkommensteuer?
Unterstellen Sie dabei, dass Karl Asterix außer dieser Gewinnausschüttung lediglich noch Zinseinnahmen aus Festgeldeinlagen in Höhe von 10.000,00 € bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35% hat.
Der Solidaritätszuschlag ist außer Acht zu lassen.
[FONT="] Mein Lösunngsansatz:
[/FONT]
[FONT="]Die GmbH hat von dem ausgeschüttetem Betrag die Kapitalertragsteuer von 20 % , also 16.000,00 € einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Gesellschafter Karl Asterix bezieht durch die Ausschüttung von 80.000,00 € Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr.1 EStG. Diese sind jedoch nach § 3 Nr. 40 EStG zur Hälfte steuerfrei ( Halbeinkünfteverfahren ). [/FONT]Die Zinseinnahmen aus Festgeldanlagen (§ 20 Abs. 1 EStG ) gehören zusammen mit der Gewinnausschüttung (1/2) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Damit hat Herr Asterix Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von 50.000. Hiervon muss man noch den Werbungskostenpauschbetrag und den Sparerfreibetrag abziehen, dann hat man die Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Wer kann helfen ?