Hallo zusammen,
leider konnte ich hier im Forum keine eindeutige Antwort auf folgende Frage (Aufgabe 1) finden:
In welchen Geltungsbereich gehören folgende Vorgänge; nennen Sie auch, soweit es Ihnen möglich ist, die entsprechenden Gesetzte.
a) Die Bauunternehmen einer Stadt schließen sich zusammen, um gemeimsam den Bau des Krankenhauses durchzuführen.
-> meine Überlegung beläuft sich auf Privatrecht, da ich hier das BGB (Schuldverhältnisse) und HGB (Gesellschaft) anwenden würde.
b) die Importeure für Südfrüchte schlißen sich zusammen, "um den Bananenmarkt zu regeln".
-> hier würde ich wieder das BGB und HGB anwenden, also wieder Privatrecht. Sollte ich hier auch den Zusatz anbringen, dass das Kartellamt prüfen müsste?
c) Ein schwedischer Tourist verursacht in Deutschland einen Verkehrsunfall.
-> zunächst greift hier bestimmt das nationale Recht, dadurch dass sich der Tourist in Deutschland aufhält, oder? Und ich würde die Gesetzte StPO, StGB und StVO angeben, somit wäre dies ja öffentliches Recht.
Die vielen Antworten, die hier im Forum zu finden sind verwirren mich leider nur noch mehr. Daher hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt :o
Schon mal vorab vielen lieben Dank!
Viele Grüße
Jenny