Brauche Hilfe bei REK01

  • Hallo zusammen,

    leider konnte ich hier im Forum keine eindeutige Antwort auf folgende Frage (Aufgabe 1) finden:

    In welchen Geltungsbereich gehören folgende Vorgänge; nennen Sie auch, soweit es Ihnen möglich ist, die entsprechenden Gesetzte.
    a) Die Bauunternehmen einer Stadt schließen sich zusammen, um gemeimsam den Bau des Krankenhauses durchzuführen.
    -> meine Überlegung beläuft sich auf Privatrecht, da ich hier das BGB (Schuldverhältnisse) und HGB (Gesellschaft) anwenden würde.
    b) die Importeure für Südfrüchte schlißen sich zusammen, "um den Bananenmarkt zu regeln".
    -> hier würde ich wieder das BGB und HGB anwenden, also wieder Privatrecht. Sollte ich hier auch den Zusatz anbringen, dass das Kartellamt prüfen müsste?
    c) Ein schwedischer Tourist verursacht in Deutschland einen Verkehrsunfall.
    -> zunächst greift hier bestimmt das nationale Recht, dadurch dass sich der Tourist in Deutschland aufhält, oder? Und ich würde die Gesetzte StPO, StGB und StVO angeben, somit wäre dies ja öffentliches Recht.

    Die vielen Antworten, die hier im Forum zu finden sind verwirren mich leider nur noch mehr. Daher hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt :o

    Schon mal vorab vielen lieben Dank!

    Viele Grüße
    Jenny

  • Ich hatte beim ersten Fall nationales recht, Privatrecht Z.B. HGB, und BGB
    Im zweiten Fall Nationales Recht, Privatrecht u. Kartellrecht z.B. GWB und beim 3. Nationales Recht, Privatrecht, Öffentl. Recht (StVO, StGB )und BGB

    Hilft dir das weiter???

    LG
    Simone

  • Ja, danke! Das hilft mir sehr weiter. Das bestätigt, dass ich nicht auf dem Holzweg war ;)

    Aber wie kommst du bei dem dritten Fall auf das BGB?

    Und ist Privatrecht überhaupt mit dem öffentlichen recht vereinbar?

    Hast du die ESA schon zurückbekommen?

    VlG
    Jenny

  • Ging mir ähnlich wie Dir Jenny. Ich glaub, die absolut richtige Lösung gibt es nicht.
    Ich hab folgendes:
    a) Nationales Recht, Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Privates Recht, BGB und HGB
    b) Nationales Recht, Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Kartellrecht, Privates Recht
    c) Nationales Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht, u. U. auch Privatrecht (wegen Schadenersatzansprüchen lt. BGB)
    VG,
    Dorthe

  • Ah, das mit dem BGB ist so natürlich nachvollziehbar.

    Wirklich verstehen kann ich das immer noch nicht. Wie kommst du auf das Verwaltungsrecht? Gut, man könnte sagen, dass das Krankenhaus eine öffentliche Einrichtung ist und daher auf das Verwaltungsrecht kommen. Auf der anderen Seite könnte das Krankenhaus auch eine Privatklinik sein :confused: und warum ist im zweiten Fall das Verwaltungsrecht Thema?

    Vlg
    Jenny

  • 1 a) Nationales Recht - Öffentliches Recht - Privatrecht (z.B. HGB, BGB) - Verwaltungsrecht (z.B. VOB) = Nationales Recht, da es sich um einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich (eine Stadt in Deutschland) handelt.
    1 b) Nationales Recht - Internationales Recht - Privatrecht - Kartellrecht (z.B. GWB)
    1 c) Nationales Recht - Privatrecht - Öffentliches Recht (z.B. StVO, StGB)

  • Beim Bau des Krankenhauses gilt für das Verhältnis der Bauunternehmen zur Stadt öffentliches Recht und dabei Verwaltungsrecht. Von Privatklinik steht da nix.
    Und das Kartellrecht trägt sowohl Merkmale des öffentlichen Rechts als auch des Privatrechts in sich. Im Bereich des öffentlichen Rechts gehört das Kartellrecht in den Bereich des besonderen Verwaltungsrecht. Steht jedenfalls so im Internet. Ich hab mal den Fernlehrer gefragt. Und der hat mir das so bestätigt