STW02 Einführung in das Steuerwesen II, EA1

  • Guten Tag,

    ich stehe da im Moment etwas auf der Leitung.
    Denke mal, dass mich der Gewerbebetrieb bei dem von mir errechneten Gewerbesteuerbetrag erschlägt.
    Was habe ich da falsch gemacht?
    1. Gewerbesteuer für das Jahr 2006
    Gewinn

    120.000 €

    Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG, 50% der Schuldzinsen

    + 4.000 €

    Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG, 50 % der 15.000€

    + 7.500 €

    Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG, 50 % der 70.000€
    (190.000€ - 125.000€)

    + 35.000 €

    Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG
    Einheitswert 120.000 € * 140% * 1,2%

    -2.016 €

    Gewerbeertrag

    164.484 €

    Abrundung

    164.400 €

    Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG

    24.500 €


    139.500 €

    Für die ersten 12.000 € 1%

    120 €

    Für die zweiten 12.000 € 2%

    240 €

    Für die dritten 12.000 € 3%

    360 €

    Für die vierten 12.000 € 4%

    480 €

    Für die restlichen 91.500 € 5%

    4.575 €


    5.775 €

    Hebesatz 450% = Gewerbesteuer

    25.988 €


    • die Miete der Produktionsmaschinen unterliegt der Gewerbesteuer beim Privatmann. Hier ist eine Nachhaltigkeit und eine Gewinnerziehlungsabsicht zu erkennen.
    • 30.000€ Pacht werden nicht hinzugerechnet, da diese beim anderen Gewerbetreibenden der Gewerbesteuer unterliegen.
    • die 140.000€ + 50.000 € sind gemäß § 8 Nr. 7 GewStG, wenn diese den Betrag von 125.000€ übersteigen zu 50% hinzuzurechnen.
    • die 50.000 € sind gemäß § 8 Nr. 7 GewStG, wenn ein Teil-Betrieb verpachtet ist.
    • die Pachtzahlung an den Landwirt ist zur Hälfte hinzuzurechnen da der Landwirt nicht der Gewerbesteuer unterliegt.

    Vielen Dank für eine Rückantwort
    Peter

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  • Hallo Peter,
    die Miete für den Lagerplatz wird nicht hinzugerechnet (§ 8 Nr. 7 GewStG), da es sich um Grundbesitz handelt.
    Die Miete für die Produktionsmaschinen muss aber zur Hälfte dazugerechnet werden, da sie beim Privatmann nicht der Gewerbesteuer unterliegt. (Privatleute zahlen keine Gewerbesteuer.)
    Bei Punkt e) darfst Du die Pacht für das Grundstück und für das Anlagevermögen nicht addieren. Die Pacht für das Grundstück wird nach § 8 Nr. 7 GewStG nicht hinzugerechnet, da es sich um Grundbesitz handelt. Die Pachtzahlungen für die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögen müssen aber zur Hälfte wieder hinzugerechnet werden, da sie den Betrag von 125.000 übersteigen.
    Da heißt: Hinzurechnungen 4.000 für Dauerschuldzinsen, 15.000 für Mietaufwendungen Maschinen und 70.000 für Mietaufwendungen Teilbetrieb (Wirtschaftsgüter des AV).
    Die Kürzung stimmt.
    Versuch es von hier aus nochmal :-)))
    LG,
    Luckygirl