Hallo Zusammen,
ich bräuchte dringend einen Rat.
Und zwar zu untenstehender Frage gibt es 15 Punkte und ich denke meine Antwort wird dafür nicht ausreichen. Hat vielleicht jemand eine Idee was ich noch schreiben kann?
1.Frau Müller aus der Abteilung Einkauf fühlt sich in letzter Zeit viel zu dick. Um möglichst schnell abzunehmen, besucht sie einen dubiosen Diätarzt, der ihr ohne nachzufragen ein nur in den USA erhältliches Medikament verkauft, mit dem sie schnell abnehmen werde. Zwar hat Fr. Müller nach diesem Arztbesuch erhebliche Bedenken, nimmt aber dennoch die ihr verkauften Pillen ein. Wie zu erwarten war, verträgt Fr. Müller diese Medikamente überhaupt nicht und wird für 14 Tage arbeitsunfähig. Muss die COE GmbH Entgeltfortzahlung leisten? Begründen Sie Ihre Entscheidung. (15Pkt)
Fr. Müller würde von mir die Entgeltfortzahlung erhalten. Hier treffen mehrere Faktoren aufeinander. Zum einen wäre zu klären ob Fr. Müller wusste das die Medikamente in Deutschland nicht zugelassen sind und zum nächsten in wie weit das Vertrauensverhältnis zum Arzt ist. Denn ich würde ich hier nicht von einer Groben Fahrlässigkeit der Fr. Müller aus gehen, dass sie besonders unvernünftig reagiert hat und ihre Gesundheit bewusst geschadet hat. Demnach spricht nichts gegen die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 EFZG.
vielen Dank schon mal für eure Mühe.
LG kitting
RelB 6 Entgeltfortzahlung
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kitting -
18. April 2009 um 11:53 -
Erledigt
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Hallo,
also meiner Meinung nach kann keine Entgeltfortzahlung erstattet werden.
Es ist zum ersten ein dubioser Diätarzt. Das dubios macht einen doch schon ganz aufmerksam.
Des Weitern empfinde ich eine Diät nicht als Lebensnotwendig. Daher war es ihre eigene Entscheidung ob Sie die Pillen nimmt oder nicht.
Sie hat die Pillen aus eigener Entscheidung genommen, also ist es auch Ihre Haftung. Sie hat Schult an der ganzen Situation.
Ich hoffe, dass es dir weiter hilft.
Liebe Grüße