Guten Morgen
Habe ein Prodlem mit Folgenden Fall.
Einem Azubi soll außerordenlich gekündigt werden, da er mehrfach Berusschule geschwänzt hat, hat dann eine Abmahnung bekommen und weiter geschwänzt.
Habe auch schon begründigt dass dies gerechtfertigt ist usw.
Jetzt soll ich aber noch aufzeigen, wie im Falle eines Widerspruchs von seiten des Auszubildenden zu verfahren ist.
Darüber finde ich irgendwie nichts.
Habe nur gefunden, das er bei der Abmahnung eine Gegendarstellung verlangen kann, was aber ja wenig sinn machen würde. Da sie ja trotz abmahnung weiterhin in der Berufsschule gefehlt hat.
Muss bei einem Widerspruch dann die zuständige Kammer informiert werden oder dann vor das Arbeitsgericht gegangen werden?
Wäre lieb wenn mir jemand weiterhelfen kan.
Liebe Grüße
Franzi