Verbuchung vom Umsatz- und Vorsteuer

  • Hallo zusammen,

    habe ein großes Problem bei dieser scheinbar leichten Aufgabe:


    "Für die jährliche Inspektion der Fahrzeuge hat eine Werkstatt dem Unternehmen eine Rechnung über 5000€ gestellt, die am GJ-Ende noch nicht bezahlt ist."

    Die Umsatz bzw. Vorsteuer ist bei den 5000€ noch nicht enthalten.


    Wie lautet denn der Buchungssatz dazu und wieso?

    Mir ist soweit klar, dass ich hier auf einen Rechnungsabgrenzungsposten buchen muss, aber auf welchen und mit welcher Begründung. Buche ich nämlich auf den Passiven, dann hat es mit der Vorsteuer irgendwie nicht mehr hin...

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Hallo,

    Erstmal zur Erinnnerung:

    Die Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.
    Die Vorsteuer ist eine Verbindlichkeit des Finanzamtes gegenüber Dir.
    Sowohl die Vorsteuer als auch die Umsatzsteuer werden bis zum GJ Ende auf seperate Konten verbucht.

    Zum Jahresende wird im Zuge des Jahresabschlusses ein Vorsteuerüberhang/Zahllast errechnet indem man das wertmäßig kleinere mit dem wertmäßig größeren Konto zu verrechnet. Die hierbei entstehende Differenz ist entweder eine Zahllast (mehr Umsatzsteuer als Vorsteuer) oder ein Vorsteuerüberhang (mehr Vorsteuer bezahlt als Umsatzsteuer eingenommen).

    Kommen wir also zu Deinem Beispiel:

    "Für die jährliche Inspektion der Fahrzeuge hat eine Werkstatt dem Unternehmen eine Rechnung über 5000€ gestellt, die am GJ-Ende noch nicht bezahlt ist."

    Die Umsatz bzw. Vorsteuer ist bei den 5000€ noch nicht enthalten.

    Die Inspektion stellt einen laufenden Posten im Unternehmen dar und wird auf das Konto Fremdinstandhaltung gebucht (Industriekontenrahmen Konto 6160)
    Der Buchungssatz lautet also:

    Fremdinstandhaltung + Vorsteuer (5000€ + 950€) an Bank (5950€)

    Wird die Rechnung nicht sofort bezahlt:

    Fremdinstandhaltung + Vorsteuer (5000€ + 950€) an Verbindlichkeiten (5950€)

    Das Konto Fremdinstandsetzung wir zum Rechungsabschluss auf das Gewinn- und Verlustkonto gebucht.

    Widmen wir uns nun der Vorsteuer von 950€.

    Gehen wir davon aus, dass ausser diesem Geschäftsfall keine weiteren Geschäftsfälle in der Periode angefallen sind, so hat das Unternehmen eine Forderung gegenüber dem Finanzamt.
    Das Vorsteuerkonto weißt im Soll 950€ auf. Das Umsatzsteuerkonto 0€ aus.
    Nun werden beide Konten miteinander verrechnet. (siehe oben)
    Nach Abschluß des Vorsteuerkontos wird nun dieses an das SKB Konto gebucht.

    Buchungssatz:

    Forderung gegenüber Finanzbehörden an Vorsteuer 950€.


    Fassen wir zusammen:
    Vorsteuer und Umsatzsteuerkonten werden zum Geschäftsjahresende zusammengefasst, indem man das wertmäßig kleinere mit dem wertmäßig größeren verrechnet.
    Der dabei entstehende Betrag stellt entweder einen Vorsteuerüberhang oder eine Zahllast dar.
    Dieser wird im SBK Konto entweder als Forderung oder Verbindlichkeit dargestellt.

    Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
    Fragen gerne per PN

    MFG
    Christian

    Justitia in suo cuique, tribuendo cernitur

    Einmal editiert, zuletzt von ChristianSpky (19. April 2009 um 08:31)