Guten Abend allerseits,
Kann mir jemand mit der folgenden Aufgabe helfen:
Einkommensteuer und Gewerbesteuer
Sachverhalt
Theodor Tüchtig wohnt mit seiner Ehefrau Trude in Mainz-Hechtsheim. Sie erzielen im Kalenderjahr 2007 folgende Einnahmen:
Theodor Tüchtig betreibt in Mainz-Hechtsheim eine Spedition in Form eines Einzelunternehmens. Der entsprechende Gewinn beträgt 100.000 EUR. Bei der Ermittlung des Gewinns wurden Mietzahlungen an die Firma Müller in Höhe von 20.000 EUR als Betriebsausgaben berücksichtigt, da von der Firma Müller zusätzliche LKW angemietet wurden. Für ein langfristiges betriebliches Darlehen wurden Zinsen in Höhe von 2.500 EUR gezahlt.
Im Kalenderjahr 2006 hatte das Unternehmen von Herrn Tüchtig noch keinen Gewinn erzielen können, sondern ein Verlust von 25.000 EUR.
Trude Tüchtig arbeitet als Angestellte bei der Mainzer Volksbank. Der Bruttoarbeitslohn betrug 32.500 EUR. Sie musste an allen 220 Arbeitstagen von Mainz-Hechtsheim nach Mainz-Gonsenheim fahren. Sie legte täglich eine Strecke von 28 Kilometern zurück.
Die Eheleute haben zusammen Zinsen Höhe von 15.500 EUR gutgeschrieben bekommen, beide Ehegatten je zur Hälfte.
Trude Tüchtig ist es gelungen in einem Zeitraum von nur acht Monaten und mit einem EInsatz von nur 2.000 EUR aufgrund einer lukrativen Aktienlage den eingesetzten Betrag zu vervierfachen. Von dem Verkaufserlös von 8.000 EUR haben sich Theodor und Trude Tüchtig im November 2007 einen 2wöchigen Urlaub in die Karibik geleistet.
1.) Aufgrund welcher Vorschriften sind die Eheleute Tüchtig verpflichtet, gegenüber dem Finanzamt Mainz die o.g. Angaben zu machen und in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt sind die Angaben zu machen?
2.) Nehmen Sie Stellung zur Einkommensteuerverpflichtung der Eheleute Tüchtig und ermitteln Sie die Summe der Einkünfte sowie das zu versteuernde Einkommen für das Kalenderjahr 2007. Dabei ist davon auszugehen, dass Versicherungsbeiträge (ohne Pflegeversicherung) in Höhe von insgesamt 6.136 EUR gezahlt wurden sowie eine Spende in Höhe von 1.000 EUR an die UNICEF geleistet wurde. Berücksichtigen Sie die Steuergestzänderungen die 2007 in Kraft getreten sind.
3.) Ermitteln Sie außerdem den Gewerbeertrag und die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2007, wobei davon auszugehen ist, dass der Hebesatz der Stadt Mainz bei 450% liegt
Habe leider absolut keine Ahnung und würde mich über Hilfe freuen.
Viele Grüße,
Sonnenscheinchen