Einkommens und Gewerbesteuer

  • Guten Abend allerseits,

    Kann mir jemand mit der folgenden Aufgabe helfen:

    Einkommensteuer und Gewerbesteuer
    Sachverhalt

    Theodor Tüchtig wohnt mit seiner Ehefrau Trude in Mainz-Hechtsheim. Sie erzielen im Kalenderjahr 2007 folgende Einnahmen:

    Theodor Tüchtig betreibt in Mainz-Hechtsheim eine Spedition in Form eines Einzelunternehmens. Der entsprechende Gewinn beträgt 100.000 EUR. Bei der Ermittlung des Gewinns wurden Mietzahlungen an die Firma Müller in Höhe von 20.000 EUR als Betriebsausgaben berücksichtigt, da von der Firma Müller zusätzliche LKW angemietet wurden. Für ein langfristiges betriebliches Darlehen wurden Zinsen in Höhe von 2.500 EUR gezahlt.

    Im Kalenderjahr 2006 hatte das Unternehmen von Herrn Tüchtig noch keinen Gewinn erzielen können, sondern ein Verlust von 25.000 EUR.

    Trude Tüchtig arbeitet als Angestellte bei der Mainzer Volksbank. Der Bruttoarbeitslohn betrug 32.500 EUR. Sie musste an allen 220 Arbeitstagen von Mainz-Hechtsheim nach Mainz-Gonsenheim fahren. Sie legte täglich eine Strecke von 28 Kilometern zurück.

    Die Eheleute haben zusammen Zinsen Höhe von 15.500 EUR gutgeschrieben bekommen, beide Ehegatten je zur Hälfte.

    Trude Tüchtig ist es gelungen in einem Zeitraum von nur acht Monaten und mit einem EInsatz von nur 2.000 EUR aufgrund einer lukrativen Aktienlage den eingesetzten Betrag zu vervierfachen. Von dem Verkaufserlös von 8.000 EUR haben sich Theodor und Trude Tüchtig im November 2007 einen 2wöchigen Urlaub in die Karibik geleistet.
    1.) Aufgrund welcher Vorschriften sind die Eheleute Tüchtig verpflichtet, gegenüber dem Finanzamt Mainz die o.g. Angaben zu machen und in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt sind die Angaben zu machen?

    2.) Nehmen Sie Stellung zur Einkommensteuerverpflichtung der Eheleute Tüchtig und ermitteln Sie die Summe der Einkünfte sowie das zu versteuernde Einkommen für das Kalenderjahr 2007. Dabei ist davon auszugehen, dass Versicherungsbeiträge (ohne Pflegeversicherung) in Höhe von insgesamt 6.136 EUR gezahlt wurden sowie eine Spende in Höhe von 1.000 EUR an die UNICEF geleistet wurde. Berücksichtigen Sie die Steuergestzänderungen die 2007 in Kraft getreten sind.
    3.) Ermitteln Sie außerdem den Gewerbeertrag und die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2007, wobei davon auszugehen ist, dass der Hebesatz der Stadt Mainz bei 450% liegt

    Habe leider absolut keine Ahnung und würde mich über Hilfe freuen.

    Viele Grüße,

    Sonnenscheinchen

  • Hey Gast!
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  • Hallo Sonnenscheinchen,

    ich sitze an den selben Aufgaben und habe auch Probleme bei dieser Aufgabe. Besonders die 2. Aufgabe macht mir Probleme und Steuerrecht war noch nie mein Ding. Bist du schon weitergekommen?

    Frohe Ostern
    Blindi

  • Hallo Sonnenscheinchen,

    ich denke, ich komme soweit ganz gut mit der Aufgabe voran - aber die Versicherungsbeiträge 6136 machen mir etwas zu schaffen, kannst du mir da eventuell weiterhelfen?

  • Ich muss mich leider in die Regie einorgnen das steuerrecht nicht ganz mein Gebiet ist und brauche auch hier etwas hilfe
    würde mich sehr über antworten und ansatzpunkten freuen
    gruß Jessi

  • Hallo Libella,

    hänge auch beim Steuerrecht (PR700N). An folgender Aufgabe geht es garnicht weiter:

    Einkommensteuer und Gewerbesteuer
    Sachverhalt

    Theodor Tüchtig wohnt mit seiner Ehefrau Trude in Mainz-Hechtsheim. Sie erzielen im Kalenderjahr 2007 folgende Einnahmen:

    Theodor Tüchtig betreibt in Mainz-Hechtsheim eine Spedition in Form eines Einzelunternehmens. Der entsprechende Gewinn beträgt 100.000 EUR. Bei der Ermittlung des Gewinns wurden Mietzahlungen an die Firma Müller in Höhe von 20.000 EUR als Betriebsausgaben berücksichtigt, da von der Firma Müller zusätzliche LKW angemietet wurden. Für ein langfristiges betriebliches Darlehen wurden Zinsen in Höhe von 2.500 EUR gezahlt.

    Im Kalenderjahr 2006 hatte das Unternehmen von Herrn Tüchtig noch keinen Gewinn erzielen können, sondern ein Verlust von 25.000 EUR.

    Trude Tüchtig arbeitet als Angestellte bei der Mainzer Volksbank. Der Bruttoarbeitslohn betrug 32.500 EUR. Sie musste an allen 220 Arbeitstagen von Mainz-Hechtsheim nach Mainz-Gonsenheim fahren. Sie legte täglich eine Strecke von 28 Kilometern zurück.

    Die Eheleute haben zusammen Zinsen Höhe von 15.500 EUR gutgeschrieben bekommen, beide Ehegatten je zur Hälfte.

    Trude Tüchtig ist es gelungen in einem Zeitraum von nur acht Monaten und mit einem EInsatz von nur 2.000 EUR aufgrund einer lukrativen Aktienlage den eingesetzten Betrag zu vervierfachen. Von dem Verkaufserlös von 8.000 EUR haben sich Theodor und Trude Tüchtig im November 2007 einen 2wöchigen Urlaub in die Karibik geleistet.
    1.) Aufgrund welcher Vorschriften sind die Eheleute Tüchtig verpflichtet, gegenüber dem Finanzamt Mainz die o.g. Angaben zu machen und in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt sind die Angaben zu machen?

    2.) Nehmen Sie Stellung zur Einkommensteuerverpflichtung der Eheleute Tüchtig und ermitteln Sie die Summe der Einkünfte sowie das zu versteuernde Einkommen für das Kalenderjahr 2007. Dabei ist davon auszugehen, dass Versicherungsbeiträge (ohne Pflegeversicherung) in Höhe von insgesamt 6.136 EUR gezahlt wurden sowie eine Spende in Höhe von 1.000 EUR an die UNICEF geleistet wurde. Berücksichtigen Sie die Steuergestzänderungen die 2007 in Kraft getreten sind.
    3.) Ermitteln Sie außerdem den Gewerbeertrag und die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2007, wobei davon auszugehen ist, dass der Hebesatz der Stadt Mainz bei 450% liegt



    Diese Tüchtigs können ganz schön anstrengend sein. Hab hier gelesen das zu versteuernde Einkommen beträgt 140.000€, aber auf diesen Wert komme ich nicht.

    100.000 € Gewinn (Spedition)
    32.500 € Arbeitslohn Fr. Tüchtig
    15.500 € Zinsen
    ______________
    148.000 € davon müssen jetzt die 8.000 € Verkaufserlös abgezogen werden?oder wie
    dann wären es 140.000 €----hätte die 8000 € dazu gerechnet!????

    1000 € Spende müssen doch noch abgezogen werden oder??
    sowie die 6.136 € für Versicherungsbeiträge auch??

    Summe der Einkünfte ist dann was??

    Noch mal an Alle die hier mehr Ahnung haben bitte helft uns!!!DANKE

    lg mandy

  • Hat hier irgendjemand die Aufgabe gelöst und kann helfen ?

    z.Bsp: Muss ich bei den Zinsen noch Solidaritätszuschlag ( 5,5 % ) und Kapitalertragssteuer ( 30 % ) berechnen ?
    Gleiches gilt für die Aktiengewinne ?

    Bin für jede Hilfe dankbar !!!

    LG
    Peter19681@gmx.de

  • Hallo Zusammen,
    ich muß leider auch nochmal fragen, denn ich bin mir bei meinen Lösungen auch nicht sicher. Gibt es jemanden der hier helfen kann? Ich komme auf ein zu versteuerndes Einkommen von 121.586€, denke aber, dass ich bei den Vorsorgeaufwendungen einen Fehler gemacht habe. Hier habe ich 3.887,25€ abgezogen - weiß aber nicht 100% ob das stimmt. Beim Gewerbeertrag komme ich auf 51.700€ und auf einen Steuermessbetrag von 1.385€ - ich kann es rechnen wie ich will, glaube das ich einen Fehler habe, aber ich komm nicht dahinter. Wäre über jede Antwort dankbar.
    Grüße
    Susi209

  • Hallo zusammen,

    ist jemand von Euch hier weiter gekommen? Bei Aufgabe 2 "hänge" ich. Ich komme einfach nicht weiter......... Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank
    Schöne Grüße
    Jolanthe

  • Hallo Sonnenscheinchen,

    ich denke, ich komme soweit ganz gut mit der Aufgabe voran - aber die Versicherungsbeiträge 6136 machen mir etwas zu schaffen, kannst du mir da eventuell weiterhelfen?

    Hallo zusammen,
    weiß jemand, welche Art von Versicherungsbeiträgen gemeint sind? Vielleicht Altersvorsorge oder sonst. Vorsorgeaufwendungen? Ich habe keine Ahnung nach welcher Vorgabe ich das berechnen soll. Aus dem Satz "Änderungen 2007 beachten" gehe ich von Altersvorsorge aus und würde sagen 64% sind abzugsfähig??

    Danke für Eure Hilfe
    LG

  • Ich habe auch eine Frage zu diesem Thema die Prüfungsfrage ist auf das Jahr 2007 bezogen, soll ich das nach dem damaligen Gesetzen oder den heutigen beantworten? Die Studienhefte beziehen sich auch alle ab dem Jahr 2008, ich finde diese Aufgabe ist veraltet und gehört angemaßt.