Hallo,
im jahr 2007 habe ich Ware verkauft, diese wurde nicht bezahlt und eine Zahlung ist auch nicht zu erwarten (bereits 2 x EV).
Da mir hierdurch ein Verlust von 3850,00 Euro entstanden ist, möchte ich diesen Abschreiben.
Mein Steuerberater sagt, da ich in der IST Versteuerung bin könne ich nichts Abschreiben, jedoch hätte er die Forderung raus gebucht.
Zudem meint er, da ich für die Aare eine Rechnung erhalten hätte, hätte ich die Kosten in der Buchhaltung und daher auch keinen Verlust zum abscheiben. Er versteht nicht, das der netto Verlust Abgeschrieben werden kann. Er redet immer von der UST.
Das sehe ich jedoch anders. die ware die ich gekauft habe, habe ich bezahlt. Die Ware wurde auf 3400 gebucht. Dann habe ich diese verkauft und an dem Kunden übergeben. Jetzt zahlt der Kunde nicht und ich habe auch keine Ware mehr.
Somit bin ich der Meinung, das ich diesen Verlust in voller Höhe (netto) Abschreiben kann.
Kann mir jemand helfen wie ich meinem Steuerberater erklären kann dass der mir entstandene Verlust abgeschrieben werden kann und wie die Buchung auszusehen hat?
"ich weiß ein Steuerberater sollte sowas wissen. Scheint so das ich an einen falschen Steuerberater gelandet bin".
Gruß
Paula