Hallo,
habe hier noch zwei Fragen, wo ich nicht so wirklich weiter komme. Vielleicht kann mir jemand weiter helfen und vielleicht sagen, wo man etwas dadrüber findet.
a) Zeigen Sie auf, aus welchen grundsätzlichen Erwägungen die kalkulatorischen Kosten in die Kostenrechnung einbezogen werden.
b) Zeigen sie an einem Beispiel auf, dass es auch mithilfe der kalkulatorischen Kosten nur bedingt möglich ist, den gesamten Werteverzehr eines Betriebes exakt zu erfassen.
Vielen dank schon mal im voraus.
Liebe Grüße
Brigitte