Kalkulatorische Kosten

  • Hallo,

    habe hier noch zwei Fragen, wo ich nicht so wirklich weiter komme. Vielleicht kann mir jemand weiter helfen und vielleicht sagen, wo man etwas dadrüber findet.

    a) Zeigen Sie auf, aus welchen grundsätzlichen Erwägungen die kalkulatorischen Kosten in die Kostenrechnung einbezogen werden.

    b) Zeigen sie an einem Beispiel auf, dass es auch mithilfe der kalkulatorischen Kosten nur bedingt möglich ist, den gesamten Werteverzehr eines Betriebes exakt zu erfassen.

    Vielen dank schon mal im voraus.

    Liebe Grüße

    Brigitte

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  • Zu Deinen Fragen fällt mir folgendes ein:

    a) Die Rechnungskreise von Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung decken sich nicht.

    Zum einen geht die Finanzbuchhaltung über den Bereich der Kostenrechnung hinaus, als sie den neutralen Aufwand kennt und verrechnet. Die Kostenrechnung geht ihrerseits über den Bereich der Finanzbuchhaltung hinaus, als sie mit kalkulatorischen Kosten arbeitet.

    Kalkulatorische Kosten sind notwendig, um einen Wertverzehr zu erfassen, der nicht monetär messbar ist.

    b) Es wird an einigen Stellen der Kostenrechnung kritisiert, sie sei ungenau.

    An der Stelle des Einbezuges der kalkulatorischen Kosten muss man natürlich sehen, wie diese gebildet werden. Sie beruhen auf einer Ermittlung durch den jeweiligen Betrieb. Kalkulatorische Kosten sind Fiktion, die durch zahlreiche Annahmen ausgefüllt werden, bspw. den Umfang des Faktoreinsatzes (benötigt der Unternehmer für die Arbeit tatsächlich 2 Stunden, oder schafft man die konkrete Arbeit auch in 1 Stunde ?), was ist der genaue Preis des Faktoreinsatzes? usw. . All dies sind Fragen, die sich der Betrieb selbst beantworten muss. Folglich geht dadurch auch die Exaktheit verloren.

    Man muss jedoch auch sehen, dass die Wirtschaftswissenschaft bis dato kein besseres Verrechnungsverfahren gefunden hat, als es die Kostenrechnung bietet.

  • zu a) in der G+V darf man zum einen den tatsächlich angefallenen Wert, zB. Zinsaufwendungen und zum anderen Werte laut gesetzl. Regelung, zB. Afa ansetzen.
    Beide Vorgehensweisen spiegeln nicht den "tatsächlichen" Werteverzehr wieder; bei den Zinsen sind entgangene Zinserträge für das EK zu berücksichtigen, bei der Afa ist die tatsächliche Nutzungsdauer zu unterstellen. Beides führt beim Kostenverlauf zu anderen Zahlen als den in der G+V ausgewiesenen.
    zu b) bei den kalk. Kosten werden Erwartungen berücksichtigt, die nicht unbedingt in der entsprechenden Form eintreffen müssen, zB. Forderungsausfälle, Kursverluste, Gewährleistungsansprüche, dh. man kann zu viele und zu wenig Kosten in die Preise einkalkulieren - das weiß man aber erst nach Ablauf der Betrachtungsperiode.
    Gruß Dörte

    :hae: