Hallo zusammen. Könnte mir bitte mal jemand auf die Sprünge helfen?
Folgende Aufgabe: Zehn Monate nach der Erstzulassung verkauft Frau X ihren PKW einem Rentner aus Belgien zum Festpreis von 18.000,-€. Der Pkw hat einen KM-Stand von 23.465 km. Der Käufer holt den Pkw aus Freiburg ab und überführt ihn selbst nach Belgien. (Frau X hat den fabrikneuen Pkw aus Frankreich zum Preis von 24.000,-€ netto erworben).
Lösen sie unter genauer Angabe der entscheidenden Rechtsvorschriften des UStG. Hat jemand einen Tip für mich wie ich das lösen kann?
Grüße Moni.
EA zu SubS 7BN - Umsatzsteuer
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Happy Girl -
26. März 2009 um 14:30 -
Erledigt
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Hallo Moni.
Meines Erachtens ist der Vorgang nicht steuerbar. Der PKW gilt nicht mehr als neu (§ 1b Nr. 3 UStG, mehr als 6000 km und über 6 Monate). Damit kommt auch § 2a UStG nicht in Betracht.
Sag mal Bescheid, obs richtig war. -
Hallo. Dankeschön für die Antwort. So dachte ich auch. Dann schicke ich die EA jetzt weg. Mal sehen ob wir gut gedacht haben. Sag dann Bescheid.