Hallo,
ich habe Probleme bei folgender Aufgabe:
Ein Unternehmen hat die Möglichkeit, 50 Einheiten eines Produktes, das es ohnehin schon ständig produziert, an einen neuen Kunden zu verkaufen. Normaler Verkaufspreis = 95,- ohne MwSt. Den Preis will der Kunde nicht zahlen. Folgende Daten sind vorhanden:
Fertigungslohn/ Stück 28,-
Fertigungsmaterial/ Stück 7,-
var. Fertigungsgemeinkosten (je 10 Stück) 168,-
var. Materialkosten (je 10 Stück) 12,-
Die 50 Einheiten können, ohne die Produktion anderer Produkte einzuschränken, produziert werden.
Aufgabe: Für die Produktion der 50 Einheiten muß eine Lagerhalle für 2 Monate angemietet werden (Monatsmiete 400,-). Welche Auswirkungen hat diese Änderung auf die kurzfristige Preisuntergrenze?
Könnte mir hier bitte jemand sagen, wie ich an die Aufgabe herangehen muß?
Grüße,
golondrina
Kurzfristige Preisuntergrenze
-
golondrina -
22. März 2009 um 12:24 -
Erledigt
-
-
Kurzfristige Preisuntergrenze sind die variablen Kosten, dh. alles zusammenzählen, was allein für die Produktion der 50 stück anfällt.
Gruß Dörte -
Hallo Dörte,
als kurzfristige Preisuntergrenze hatte ich 53,00 € ermittelt. Durch die Anmietung der Lagerhalle steigt die Preisuntergrenze, das ist mir klar. Aber wie rechne ich die Miete von 400,00 € auf die 50 Stück um?
Könntest Du mir hier bitte weiterhelfen?
Grüße,
Dani -
Da die Halle speziell für die Produktion der zusätzlichen 50 Stück anfällt, sehe ich sie auch als variable Kosten an, dh. 8,00 € pro Stück.
Also sind alle genannten Kosten variable Kosten und in den Stückpreis einzurechnen.
Gruß Dörte -
Hallo Dörte,
vielen Dank. Du hast mir sehr weitergeholfen.
LG,
Dani -
hallo,
ich hoffe ich bekomme noch antwort, weil eure diskussion doch schon eine weile her ist. muß ich bei der miete nicht von 800€ ausgehen (2 monatsmieten)? dann würde sich der zusatzauftrag allerdings nicht mehr rechen, weil der deckungsbeitrag um 16€ steigen würde. oder hab ich hier einen denkfehler?
lg und danke im voraus,
susi -
Die Frage bezieht sich auf kurzfristige Preisuntergrenze und die hat was mit var. Kosten u. nicht mit Fixkosten zu tun!!!!!!!!!!!!!!!!
Gruß Dörte -
Hallo Dörte,
ich glaub ich hab irgendwie ein Brett vor dem Kopf. Mir ist klar das die Miete von 800€ die kurzfristige Preisuntergrenze beeinflußt. Variable Kosten keine Fixkosten - klar, aber wieso rechne ich hier "nur" mit 400€ und nicht mit 800€? Das versteh ich nicht.
Danke nochmal für Deine Info.
Grüße -
Ich gehe davon aus, dass man hier tatsächlich mit 800€ rechnen muss, weil ja 2 Monatsmieten anfallen! Damit erhöhen sich die variablen Kosten (die Miete fällt ja speziell wegen dieser Sonderproduktion an!) auf 69€/Stück und der Verkauf zu 65€/Stück würde sich auf Grund des Verlustes nicht mehr rechnen.
-
vielen Dank für Deine Nachricht ;o) bin froh das Du das genau so siehst!!