Benötige hier dringend Hilfe :aua: Weiß leider nicht wie ich bei dieser Aufgabe anfangen soll :confused:
1.Der Hamburger Groß- und Außenhändler G mit Sitz in der Hamburger Innenstadt erwirbt Gegenstände von dem Hersteller K in Köln. Diese Ware verkauft G dem Unternehmer R in Rom. Wegen der Eilbedürftigkeit der Vertragserfüllung versendet der Kölner Hersteller die Ware direkt von seinem Werk an den letzten Abnehmer, die Firma R in Rom.
Die Lösungen sollen unter genauer Angaben der entscheidenden Rechtsvorschriften des UStG angegeben werden. Enthält der Fall mehrere Umsätze/Erwerbe, sind alle Vorgänge zu beurteilen auch mit entsprechender Anwendung des UStG für Umsätze in den Mitgliedstaaten.
Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar
Ivon