Kann mir jemand Tipps zu folgenden Problemstellungen geben?
KK, ehemaliger Zehnkämper, betreibt ein großes Sportartikelhaus in Ingelheim/Rhein.
Nachstehende Geschäftsfälle sollen beurteilt werden: Umsatzart, Zeitpunkt, Ort, Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Entstehung der USt.
Der Landfrauenverein Ingelheim plante, in 2007 als besondere Attraktion eine Skifreizeit für Junggebliebene durchzuführen, und bat KK darum, in Ingelheim einen Vortrag über den sicheren Umgang mit der Ausrüstung zu halten. KK entsprach der Bitte und erhielt für diesen Abend am 23.08.07 ein Honorar i. H. v. 238,00 €.
Wo liegt der Ort der sonstigen Leistung? Leistungsort ist so oder so Ingelehim. Aber mit welcher Gesetzesbegründung? § 3a (2) Nr. 3 a) UStG = unterrichtende Tätigkeit? Oder nur § 3a (1) UStG?
Seinen privaten Trainingsanzug, den KK bei Erhalt seiner Goldmedaille während der olympischen Spiele getragen hat, spendete er im Juni 2007 einem Wohltätigkeitsverein, der ihn für 4.000 € versteigerte. Das Geld wurde für die AIDS-Hilfe bestimmt. Für KK hatte der Anzu einen unschätzbaren Wert. Der damalige Einkaufspreis betrug 100 € netto. Heute würde ein vergleichbarer Anzug 175 € netto kosten. - Meines Erachtens kein steuerbarer Umsatz, da der Anzu aus seinem Privatvermögen stammt.
Hat jemand irgendwelche Ideen hierzu. Wenn ja, schon mal vielen Dank im Voraus.
Umsatzsteuer, STW 2F
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Luckygirl11 -
12. März 2009 um 19:13 -
Erledigt
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Hab da auch noch einen Fall, den ich nicht recht lösen kann.
Der belgische Lieferer Brutus versendete am 15.05.07 mit der Bahn Waren an den Unternehmer Urmel in Mainz, der diese Waren für sein Unternehmen verwendete. Beide Unternehmer benutzen Ihre gültige nationale USt-ID-Nr.. Brutus stellte für die Lieferung der Ware Urmel am 16.05.07 eine Rechnung über EUR 10.000 aus. Die Rechnung wurde am gleichen Tag beglichen.
Danke im voraus für Eure Hilfe... -
Hallo Leute,
also ich würde sagen:
1. unterrichtende Tätigkeit
2. Privatvermögen - nicht steuerbar
3. innergemeinschaftlicher Erwerb für Urmel