Hallo zusammen,
bin mir bei den Aufgaben 6,7 und 8 nicht sicher.Hab ihm Heft auf seite 45 überschuldung nach § 19 InsO, ebenso aufd er seite 45 Insolvenzarten und dann auf der seite 48 Restschuldbefreiung. Jetzt meine Frage ist das richtig ? Wäre nett wenn ihr mir schreiben könntet.
Ich danke schon mal Gruß Flip
Bin mir nicht sicher ob richtig bei Heft REK01
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Flip -
7. März 2009 um 09:34 -
Erledigt
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Hallo Flip,
bei der Aufgabe 6 brauchst Du nur die 5 Arten von Insolvenzverfahren laut InsO zu nennen (Regelinsolvenz,.....)
Bei Aufgabe 7 musst Du nur kurz schreiben, wann und wer auf welchem Weg von der Restschuld befreit werden kann. Da reichen 3-4 Sätze.
Bei Aufgabe 8 reichen sogar nur 2 Sätze. Laut InsO §19 liegt Überschuldung dann vor,....
Wenn Du noch Fragen hast, dann meld Dich nochmal.
Heike:)
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Also bei Aufgabe 6 habe ich auch nur die ganzen Insolvenzverfahren aufgezählt. Das reicht alle Mal für die volle Punktzahl
Aufgabe 7 habe ich schon ein wenig "intensiver" beantwortet. Aber es reichen dort auch einpaar Sätze zur Restschuldbefreiung. Ich bin da eh immer so, dass ich teilweise immer viel zu viel in die Beantwortung der Frage reinstecke
Und bei Aufgabe 8 reichen wirklich nur einpaar kleine Sätze zur Überschuldung. Viel mehr wirst du diesbezüglich, denke ich mal, sowieso nicht schreibseln können
Wenn du noch Fragen hast oder dir was unklar ist bei der Beantwortung, dann melde dich einfach noch mal. Ansonsten schreib einfach erstmal, was du darüber denkst und wenn du magst, gucken wir hier im Studium noch mal drüber und geben dir gegebenfalls noch einpaar Tipps
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Hallo ihr beiden,
habt dank für die Antworten so in etwa hab ich es mir auch gedacht das nur 2-3 sätze reichen find ich gut. Denn sonst würde ich wieder seitenlang erklärungen abgeben. Werde mich sichernochmal melden.
Gruß Flip -
Hallo ihr beiden,
eine Frage hab ich noch bin gerad dabei die Restschuldbefreiung zu erledigen. Muß ich auch den Paragraphen nennen dazu. Und wenn ja ist das dann der " §286ff"??????
Ich danke im vorraus
Gruß Flip -
Hallo Flip,
Ich habe geschrieben:
Am Ende entscheidet das Gericht darüber, ob der Schuldner von der REstschuld befreit wird oder nicht.
InsO §304, §§286 ff.Viele Grüße
Heike -
Hallo Heike,
hab das mit dem Gericht geschrieben werde jetzt dann noch die Paragaphen einsetzen. Ich danke dir vielmals für deine Hilfe. Muß viel nachholen wegen Pausierung.
Gruß Flip:)