• Hallo zusammen,

    verzweifle mal wieder an der BUF :( Die GUV stimmt anscheinend nicht, somit geht die SB nicht auf...
    habe zwar schon lösungen hier im forum gefunden, möchte aber nicht einfach die lösung einfach abschreiben, ohne es zu versehen (würd ja keinen sinn machen...)
    es geht um heft buf02 geschäftsfall 10 b): nachnahmesendung an kunden
    nettowarenwert 250,00
    + paketgebühr 10,40
    + nachnahmegebühr 3,50
    + geldübermittlungsgebühr 3,00
    + umsatzsteuer 50,71
    = nachnahmebetrag 317,61
    - geldübermittlungsgebühr 3,00
    = nachnahmeforderung 314,61

    nach dem lösungsvorschlag, den ich hier im netz gefunden habe, wurde etwas auf rücksendungen gebucht. aber die aufgabe hat doch nichts mit rücksendungen zu tun, oder?
    mein buchungssatz:
    1012 (Nachnahmeford.) 314,61
    an
    8010 (Warenverkauf) 263,90
    4620 (Ausgangsfrachten) 14,40
    4650 (Nachnahmegeb.) 3,50
    1811 (Umsatzsteuer) 50,71

    wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir das jemand erklären könnte!!!!

    VLG
    Jenny

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  • Tja, das Vorgehen ist mir zwar nicht geläufig, finde es aber seltsam, dass die Aufwendungen im Haben stehen, ich hätte die 14,4 und 3,5 als Erlös angesehen und somit auch USt draufgepackt.
    Weitere Frage: Was ist unter Geldübermittlungsgebühr zu verstehen, das sind doch meine Kosten, oder? Wenn ja, warum mindern die denn den Nachnahmebetrag? Ich würde die Erlöse voll einbuchen und diese Kosten dann gegenbuchen.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • oh, das war jetzt aber ein bissl viel fach-chinesisch für mich als anfänger :D

    die geldübermittlungsgeb. wird im prinzip gar nicht gebucht, sie muss allerdings aufgeführt werden. so steht es jedenfalls im heft.

    könntest du mir dieses buchen und gegenbuchen, wovon du gesprochen hast, in buchungssätzen erklären? ich bin glaub ich noch nicht so weit wie du, daher hab ich jetzt nicht ganz verstanden, was du meinst :autsch:

  • 4620 u. 4650 sind Aufwandskonten, dh. im Haben müßten diese als Ertrag gebucht werden, kenne leider deinen Kontenrahmen nicht und kann dir das Konto nicht nennen.
    In dem Moment wo du diese bezahlst müßtest du
    4620 u. 4650 + VST im Soll und Ka/Ba/Verb im Haben buchen.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • ja, das stimmt auch wieder!
    ich zahle ja zunächst die kosten, daher müssten sie ja im soll von den aufwandskonten gebucht werden... bin auf haben gekommen, weil die nachnahmeforderung ja im soll gebucht wird, daher war meine logische folgerung, dass die kosten ins haben zu buchen, um die konten wieder auszugleichen. es sind aber auch keine erträge, jedenfalls noch nicht, da ich ja die kosten zunächst selbst zahle und die dem kunden dann berechne...
    ICH WEIß NICHT WEITER :(

    die aufgabenstellung hat aber nichts mit irgendeiner rücksendung zu tun, oder? diese lösung, die ich hier im forum gefunden habe bucht den warenverkauf in rücksendungen. das kann aber doch gar nicht sein, oder?

    vlg jenny

  • hallo,

    also ich kenne die nachnahmebuchung unter


    4620 ausgangsfracht
    4650 nachnahmegebühr
    -------------------------an 1510 kasse

    1012 nachnahmeforderung
    --------------------------an 8010 Warenverkauf
    --------------------------an 1811 Umst