Für Patientenautonomie und ärztliche Fürsorge in der Psychiatrie

    • Offizieller Beitrag

    DGPPN: Stellungnahme zur Anhörung im Deutschen Bundestag über Patientenrechte und PatientenverfügungenDie Selbstbestimmung ist auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Grundrecht. Psychische Störungen und Erkrankungen sind keineswegs gleichzusetzen mit Einwilligungsunfähigkeit oder einer generell eingeschränkten Willensfreiheit der Betroffenen. Aber psychisch Kranke, insbesondere mit chronischen Erkrankungen, können im Zustand der Willensfähigkeit mit einer Patientenverfügung Vorsorge zum Beispiel bezüglich ihrer Behandlungspräferenzen treffen für den Fall eines Krankheitsrezidivs mit eingeschränkter Willensfähigkeit.

    Weiterlesen...

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.