- Offizieller Beitrag
DGPPN: Stellungnahme zur Anhörung im Deutschen Bundestag über Patientenrechte und PatientenverfügungenDie Selbstbestimmung ist auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Grundrecht. Psychische Störungen und Erkrankungen sind keineswegs gleichzusetzen mit Einwilligungsunfähigkeit oder einer generell eingeschränkten Willensfreiheit der Betroffenen. Aber psychisch Kranke, insbesondere mit chronischen Erkrankungen, können im Zustand der Willensfähigkeit mit einer Patientenverfügung Vorsorge zum Beispiel bezüglich ihrer Behandlungspräferenzen treffen für den Fall eines Krankheitsrezidivs mit eingeschränkter Willensfähigkeit.