BRAUCHE HILFE!!!
Aufgabe 4:
ONKEL PETERMANN, MITINHABER DER FIRMA NORDLAND-SCHNEEKETTEN KG KAUFT FÜR SEIN ARBEITSZIMMER EINEN SCHREIBTISCH, DEN ER MIT WECHSEL BEZAHLT.
A) HANDELT ES SICH UM EIN HANDELSGESCHÄFT?
B) IHR ONKEL UNTERSCHREIBT ALS BEZOGENER DER WECHSEL IM BÜRO MIT DEM STEMPEL DER FIRMA SEINER UNTERSCHRIFT.
- IST DER WECHSEL GÜLTIG?
- WELCHE WIRKUNG HAT SEINE UNTERSCHRIFT?
und Aufgabe 1 b)
FÜR JEDEN HILFE WÄRE IHR SEHR DANKBAR...
Rek02
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BALIM -
1. März 2009 um 22:11 -
Erledigt
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Hallo,
A)wenn wir davon ausgehen das Herr Petermann Kaufmann ist und den Schreibtisch für das Arbeitszimmer in der Firma gekauft hat, dann handelt es sich um ein Handelsgeschäf = § 344 HGB Vermutung für das Handelsgeschäft
B) wenn der Bezogene den Wechsel akzeptiert, ist er gültig. Wär auch nicht schlecht noch dazu zu schreiben was alles auf dem Wechsel stehen muss, damit der Wechsel gültig wird.
Mit seiner Unterschrift haftet er für den Wechsel, also für die Schuld.Vielleicht hilft dir das weiter.
Gruß Pippi11
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War sehr hilfreich danke pippi11 ...
Lg balim