BfS genehmigt die Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen im Zwischenlager Nord

    • Offizieller Beitrag

    Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute der ZLN Zwischenlager Nord GmbH (ZLN GmbH) und der Energiewerke Nord GmbH (EWN GmbH - Betreiberin des Transportbe-hälterlagers des Zwischenlagers Nord) die Genehmigung für die Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (sogenannte VEK-Kokillen) erteilt.

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