Hallöchen,
ich hab da ein kleines Problem und weiß mir keinen Rat:
Momentan arbeite ich laut meinem momentanen Arbeitsvertrag bei Plus bis 31.3.
Allerdings will mein neuer Arbeitgeber mich unbedingt noch im März haben. Nun habe ich ein Problem: bei beiden Firmen gleichzeitig arbeiten geht zeitlich nicht und mein Vertrag geht ja eben noch bis Ende März
Wenn ich meine Chefin nach einem Aufhebungsvertrag frage, sie mir allerdings keinen geben möchte, kann ich da mit irgendwelchen Paragraphen drohen, bzw. ist es eine Pflicht des Arbeitgebers einen Aufhebungsvertrag anzunehmen???
Will den neuen Job aber unbedingt haben und weiß nicht, was ich machen soll, wenn ich da nicht rauskommen sollte!!!
Kann man denn auch beim alten Arbeitgeber krank machen und derweil beim neuen arbeiten??? Natürlich dürfte ich nicht erwischt werden, sonst wirds bestimmt teuer!!!!
Wäre echt lieb, wenn mir jemand dazu nen brauchbaren Rat geben würde.
Vielen Dank im Voraus,
Franzi
Aufhebungsvertrag - Pflicht oder Kür???
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Labertasche -
20. Februar 2009 um 19:50 -
Erledigt
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Hallo Franzi,
also, soweit ich weiß muß er Dir den Aufhebungsvertrag nicht zwingend geben, jedoch was hat er davon Dich gegen Deinen Willen da zu behalten?
Es kommt vermutlich darauf an wie Du mit Ihm redest. Versuch es halt mir einer konstruktiven Lösung.....und wenn er gar nicht will lass Dich krankschreiben, nicht die feine Art....
Was Du auf keinen Fall machen darfs, krankschreiben und bei dem anderen arbeiten...dann kann er Dich übel belangen und wenn Du eine Unfall hast kommt keine Versicherung dafür auf...der neue Arbeitgeber darf Dich auch so nicht beschäftigen und Du bräuchstest eien zweite Steuerkarte mit Klasse 6 ....da Du sonst nicht angemeldet werden kannst....oder es ist ein 400,-€ Job und der AG zahlt alle Beiträge, jedoch muß er Dich trotz allem anmelden.....
Also versuch mal mit offenen Worten auf die nette Art den Chef zu überzeugen Dich sofort aus dem Vertrag zu lassen....:-) Evtl. gibt es eine Übergangslösung?
Viele Grüße
Nici -
Hallöchen Nici99,
vielen Dank für deinen Rat.
Eigentlich hat mein alter Arbeitgeber nichts davon, da geb ich dir Recht! Nur leider weiß ich, dass in der alten Firma jeder Mitarbeiter zählt und jeder weniger eigentlich einer zu wenig ist.
Eine Übergangslösung? Naja, leider hat die Woche nur 168 Stunden, von denen ich nur 52,5 Stunden arbeiten kann, da beide Geschäfte nur von Mo. bis Sa. von 8 bis 20 öffnen. Da ich aber momentan 27 Stunden in der Woche arbeite und mein neuer Job ein Vollzeitjob ist, wahrscheinlich 37,5 Std., kann man da eigentlich keine Übergangslösung finden - außer ich lass mich fix klonen :D.
Noch steht mir das Gespräch mit meiner alten Chefin bevor, aber was ist, wenn sie wirklich nicht auf meine Bitte drauf eingeht und der nächste Arbeitgeber mich aber unbedingt haben will???
Gut, ich könnte auf geringfügige Basis (400€) beim alten Arbeitgeber arbeiten gehen, ihn also Lohnsteuerklasse 6 geben und beim neuen AG Vollzeit arbeiten?!? Aber das ist ja Stress pur, beide Dienstpläne so zu timen, dass das alles klappt!!!
Also voll die Zwickmühle, in der ich leider immer noch sitzeTrotzdem vielen Dank für deine Ausführungen,
kann ja antworten, was rausgekommen ist und welche Lösung man finden konnte - oder auch nicht! Falls noch jemand das gleiche Problem hat.Liebe Grüße
Franzi -
ja, lass dich doch eben klonen
Na, er will Dir doch sicher nicht im Weg stehen, mit Überganglösung meine ich eigentlich Du verringerst die Stunden beim alten und fängst mit 20 Std. beim neuen an...damit hat der alte noch ein wenig Hilfe und der Neu kann dich schon einarbeiten..sind ja nur 4 Wochen...
ja, sag mal bescheid wie es glaufen ist
Viele Grüße
Nici