Hallo zusammen,
kurz Zusammengefasst das Problem: Kauf eines ERP Systems für teuer Geld und dann eine Abgrenzung welcher, wann getätigte Aufwand Aktivierungsfähig ist und welcher nicht!
Da in der Praxis ja neben den reinen Rechtsvorschriften für das Rechnungswesen (HGB, DRS, IFRS) auch die relevanten Auslegungen der WP Gesellschaften von Bedeutung sind (die in den IDW Standarts zusammengefasst werden) mal die Frage kennt jemand die offizielle Abgrenzungslogik aus den IDW Stadarts für Erhaltungs- und Herstellungsaufwand? Sprich was ist nach dem Inbetriebsetzungszeitpunkt noch Aktivierbar.
Die meisten Ausführungen dazu betreffen die Immobilienwirtschaft und mir fällt es schwer das Beispiel der "kompletten Sanierung des Wasserleitungssystems" inhaltlich auf die Software zu übertragen.
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Erhaltungs-/ Herstellungsaufwand Software
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Strolch -
15. Februar 2009 um 13:01 -
Erledigt
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