Hallo,
ich sitze gerade über der Esa BIL08 A und weiß nicht so recht, was ich bei Aufgabe 2 antworten soll.
B ist als Arbeitnehmer in Mainz beschäftigt. Wegen der großen Entfernung zu seinem Wohnort Erfurt kann er nicht täglich nach Hause fahren.
Der Arbeitgeber hat ihm ein möbliertes Zimmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der ortsübliche Preis für ein solches Zimmer beträgt 250 €.
Ausserdem erhält B an 20 Arbeitstagen pro Monat Frühstück und Mittagessen kostenlos.
Der Arbeitgeber will die Lohnsteuer für den Sachbezug - falls möglich - pauschalieren.
Ermitteln Sie die Höhe der Lohnsteuer.
Hier einmal meine Gedanken dazu:
Möbliertes Zimmer
Es handelt sich um eine Unterkunft. Sachbezugswert von 198 € nach der amtlichen SVentgeltverordnung. Normaler Lohnsteuerabzug
Frühstück / Mittagessen
§ 40a Abs. 2 Nr. 1 EStG
Lohnsteuer pauschal 25% - Beitragsfreiheit in der SV.
Nach SVentgeltverordnung
Frühstück 20 x 1,50 = 30,00
Mittag 20 x 2,67 = 53,40
Gesamt 83,40
Sind von diesem Betrag jetzt 25 % zu rechnen oder ist mein gesamter Ansatz falsch?
Ausserdem frage ich mich, wie ich die Lohnsteuer ermitteln soll, wenn das möblierte Zimmer dem normalen Lohnsteuerabzug unterliegt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Otto
BIL08A - Aufgabe 2
-
cotto -
15. Februar 2009 um 10:08 -
Erledigt
-
-
Hallo Cornelia
Würde mich freuen wenn wir die Arbeit zusammen durchgehen könnten!!!
Hast du eigentlich BIL09A auch schon gemacht wenn ja dann könnten wir´s ja auch besprechen (hab sie schon gemacht, aber noch nicht weggeschickt).
Sag mir nur wie´s dir lieber ist in wavelearn, per e-mail oder hier?!LG Tatjana
-
Hallo Ihr lieben!
So ich sitze nun auch hier über dieser Aufgabe und komme nicht richtig weiter. Die Aufgabe wurde ja schon oben beschrieben.
Beim Frühstück und Mittagessen habe ich auch den Betrag von 83,40€ raus. Dieser Betrag ist ein geldwerter Vorteil und daher steuerpflichtig. Wenn dieser Betrag nun um 25% pauschaliert wird, bin ich bei 20,85€.
Bei der Unterkunft liegt der Sachbezugswert bei 198€. Die ortsübliche Miete liegt jedoch bei 250€. Die Differenz von 52€ ist in meinen Augen auch steuerpflichtig.
Damit wären wir bei einer Lohnsteuer von 20,85€ + 52€ = 72,85€
Ich hoffe mir kann jemand helfen! Ist mein Ansatz jetzt richtig, oder liege ich hier irgendwo total daneben? Hat vielleicht schon jemand diese Prüfung gemacht und kann ein richtiges Ergebnis angeben?
Vielen Dank im Vorraus!
-
Hallo Ihr lieben!
So ich sitze nun auch hier über dieser Aufgabe und komme nicht richtig weiter. Die Aufgabe wurde ja schon oben beschrieben.
Beim Frühstück und Mittagessen habe ich auch den Betrag von 83,40€ raus. Dieser Betrag ist ein geldwerter Vorteil und daher steuerpflichtig. Wenn dieser Betrag nun um 25% pauschaliert wird, bin ich bei 20,85€.
Bei der Unterkunft liegt der Sachbezugswert bei 198€. Die ortsübliche Miete liegt jedoch bei 250€. Die Differenz von 52€ ist in meinen Augen auch steuerpflichtig.
Damit wären wir bei einer Lohnsteuer von 20,85€ + 52€ = 72,85€
Ich hoffe mir kann jemand helfen! Ist mein Ansatz jetzt richtig, oder liege ich hier irgendwo total daneben? Hat vielleicht schon jemand diese Prüfung gemacht und kann ein richtiges Ergebnis angeben?
Vielen Dank im Vorraus!
Also bei Mahlzeiten hast du´s richtig.
Aber bei der Unterkunft musst du die Defferenz zw. 198€ und tatsächlich gezahlten Miete, also 0€, ansetzen nicht die Deffernz zw. 198€ und der ortsüblichen Miete.Hoffe das hilft dir!!!
-
Hi, also erstmal vielen Dank für deine Hilfe Tanja.
Da ich in der Aufgabe die Höhe der Lohnsteuer ermitteln soll und die Unterkunft dann also wegfällt, bleiben ja nur noch die 20,85€ übrig. Jetzt muss ich mal ganz dumm fragen, ist die Aufgabe nun damit gelöst? Denn ansonsten habe ich ja keine Angaben mehr.
-
Die Unterkuft fällt ja nicht weg. Sie muss mit 198€ als Arbeitslohn angesetzt werden!!!
Sonst hast du dann die Aufgabe fertig. Musst halt noch § nennen. Und das wars!!! -
Ich glaub jetzt hab ich es endlich verstanden. Die 198€ werden zum Arbeitslohn hinzugerechnet. Dieser wird ja dann sowieso komplett nach Lohnsteuertabelle berechnet. Zu diesem Lohnsteuerbetrag kommen dann nochmal die 20,85€ direkt hinzu. Hab ich das jetzt endlich richtig verstanden?
Vielen Dank nochmal Tanja für deine schnelle Hilfe und deine große Geduld. :o
-
Ja jetzt hast du´s!!!
Ich kenn es. Hatte auch bei manchen Aufgaben Null Durchblick!!!! -
Hallo, sitze auch gerade bei BIL08A und tue mich schwer mit der Aufgabe 2 - kann mir da jemand helfen????
-
Hallo,
irgendwie habe ich bei der Aufgabe ein Verständnis-Problem was das Kilometergeld angeht. Und zwar steht im Buch auf S. 15: "Bei beiden Berechnungsmethoden sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers stets zu berücksichtigen, gleichgültig ob es sich um Pauschalzahlungen handelt oder um sog. Kilometergeld" => bedeutet das nun, dass dies in beiden Varianten abgezogen wird oder zugerechnet wird??
Soweit bin ich jedenfalls gekommen:
1) Fahrtenbuchmethode:
- Gefahrene Kilometer: 16.000 km betrieblich
14.000 km privat, davon 9.000 km Whg <---> Arbeit
Nutzung betrieblich: 53,33 %
privat: 46,67 %
- Erstattung für Arbeitgeber für reine Privatfahrten bei 5.000 km
=> 0,10 * 5.000 km = 500,- EUR/ p.a
=> 41,67 EUR p. M.
=> Kosten p.a. 4.500,- EUR
=> Abschr. 3.500,- EUR (28.000,- EUR Listenpreis ./. 8 N.J)
=> TOTAL 8.000,- EUR Betriebskosten p.a. => bei 46,67 % (priv. Nutzung) = 3.733,60 EUR => 311,13 EUR pro Monat SachbezugWerden nun die 41,67 + 311,13 gerechnet oder aber abgezogen?? Hier steh ich auf dem Schlauch!! :confused:
Zu 2) Pauschalmethode:
1 % von 28.000,- EUR = 280,- EUR
0,03 von 28.000,- EUR = 8,40 EUR * 20 km = 168,- EUR
=> 448,- EUR mtl. Sachbezug
Nun die bekannten 41,67 EUR: werden die dem Sachbezug ab- oder zugezogen?? :confused:Für Denkanstöße bin ich euch sehr dankbar!
LG -
Hi... jemand vielleicht da der mir hier bitte weiter helfen könnte? Frage siehe Beitrag drüber