FA erhebt Säumniszuschläge wg. verspäteter Entrichtung von USt- und ESt-Vorauszahlungen i.H.v. 70 Euro (USt) und 85 Euro (ESt).
Frage: Sind die Säumniszuschläge abzugsfähig?
Ich denke der für die USt ja und der für die ESt nicht.
Allerdings hab ich Probleme das ganze zu begründen anhand
der §§ 4 (5), 12 EStG...
Kann mir jemand den Wink mit dem Zaunpfahl geben???
Nach ein paar Stunden EStG... :sabber:
Danke schonmal...