Säumniszuschlag abzugsfähig?

  • FA erhebt Säumniszuschläge wg. verspäteter Entrichtung von USt- und ESt-Vorauszahlungen i.H.v. 70 Euro (USt) und 85 Euro (ESt).

    Frage: Sind die Säumniszuschläge abzugsfähig?

    Ich denke der für die USt ja und der für die ESt nicht.
    Allerdings hab ich Probleme das ganze zu begründen anhand
    der §§ 4 (5), 12 EStG...

    Kann mir jemand den Wink mit dem Zaunpfahl geben???

    Nach ein paar Stunden EStG... :sabber:

    Danke schonmal...

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