Zu welchem Geltungsbereich gehören folgende Vorgänge? REK1

  • Hallo an Alle.

    Die Frage wurde hier schon mal gestellt, ich hab die Antworten aber nicht ganz verstanden. Kann sie mir vielleicht irgendwer erklären?

    Fragestellung s. o.
    a) Die Bauunternehmen einer Stadt schließen sich zusammen, um gemeinsam den Bau des Krankenhauses durchzuführen.
    b) Die Importeure für Südfrüchte schließen sich zusammen, "um den Bananenmarkt zu regeln."

    In den Lösungen heißt es: Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht.
    Warum das Verwaltungsrecht? Es geht doch um die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen. Also eigentlich Privates Recht, also BGB und HGB und bei b) auch Kartellrecht. Und wieso Arbeits- und Sozialrecht?

    Grüße,
    Luckygirl

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Hallo Luckygirl11,
    ich bin erst seit kurzem dabei und mache den Studiengang Betriebswirt bei der ILS, ich hänge genau bei der selben Aufgabe fest. Hast Du schon eine Lösung?
    Viele Grüße
    Susanne

  • sorry, bin noch nicht so lange dabei und wollte mich einfach "einschalten", sobald ich was dazu beitragen kann - melde ich mich!! mache ende der woche wieder weiter in dem kapitel - wie gesagt, nochmal sorry, das ich geschrieben habe, ohne dir weiter helfen zu können!

  • hallo luckygirl,

    also vielleicht hilft es dir noch, ich habe folgendes geschrieben:

    a) bei dem Zusammenschluß handelt es sich um eine GbR (Gesellschaftbürgerlichen Rechts) die nur für den Bau des Krankenhauses gegründet wurde.Gesetzestext §705 BGB = Inhalt des Gesellschaftervertrags zur Erreichungeines gemeinsamen Zwecks (Bau des Krankenhauses)Da es sich um das BGB und HGB handelt gehört der Vorgang in den Geltungsbereich: Privatrecht

    ich habe meine esa allerdings erst gestern abgeschickt und noch kein feedback. wollte dir aber einfach noch schreiben, was mein lösungsvorschlag ist. viele grüße
    susanne

  • Eine GbR könnte bei a) tatsächlich vorliegen, weil eine Eigeninitiative der Bauunternehmer beschrieben wird..

    Die GbR, wie vorgetragen wurde, regelt allenfalls das Innenverhältnis der Bauunternehmer untereinander. Der Bau des Kreiskrankenhauses ist jedoch im Außenverhältnis zur Stadt zu beurteilen. Problematisch ist hier bei der Annahme einer GbR, dass die Stadt ihren Schuldner der Leistung, also wer, was, wie viel, und zu welchem Preis leistet, sicherlich selbst bestimmen will. Da auch im Außenverhältnis ein Vertrag nach BGB geschlossen werden muss, eine hoheitliche Erfüllung der Aufgabe ist ausgeschlossen, ist davon auszugehen, dass der Gesamtvorgang privatrechtlich zu qualifizieren ist.

    Zu b) ist zu sagen, dass hierdurch der Markt beeinflusst werden soll. Hier liegt ebenfalls ein Vertrag vor, weil ein –mindestens- stillschweigender Konsens gegeben ist. Allerdings könnte eine Abwehr des GWB ausgelöst werden. Das GWB verfolgt zumindest auch öffentliche Belange, den ein funktionierender Markt liegt im Gemeininteresse. Falls das Kartell gesetzeswidrig sein sollte, liegt ein Fall des öffentlichen Rechts vor.