Hallo an Alle.
Wer kann mir folgende Lösungen erklären?
Fragestellung: In welchen Geltungsbereich gerhören folgende Vorgänge, nennen Sie bitte wenn möglich auch die entsprechenden Gesetze.
a) Die Bauunternehmen einer Stadt schließen sich zusammen, um gemeinsam den Bau des Krankenhauses durchzuführen.
Lösung: öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht
Müßte hier nicht auch das Private Recht angesprochen sein? Es geht doch auch umd die Ausübung wirtschaftlicher Interessen von Gesellschaften (also auch HGB, BGB). Und wieso sind hier Arbeits- und Sozialrecht angesprochen?
b) Die Importeure für Südfrüchte schließen sich zusammen, "um den Bananenmarkt zu regeln.
Lösung: Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht
Hier gilt meine Frage von oben gleichermaßen: Privates Recht? Warum Arbeits- und Sozialrecht? Und was ist mit dem Kartellrecht - ist doch auch Privates Recht.
Gruß, Luckygirl
Rechtskunde für Steuerberater, REK 1
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Luckygirl11 -
9. Februar 2009 um 18:18 -
Erledigt
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Hallo,
Hier meine Stellungsnahme.
Also Deine Lösung zu a) müsste so stimmen auch das private Recht wird hier mit angesprochen ebenso wie das Arbeitsrecht wegen den Arbeitnehmern.
Das Sozialrecht hatte ich nicht mit drin, müsste dann aber wohl auch noch dazu gehören.Bei b) natürlich ganz wichtig das Kartellrecht. Zu überlegen ist: finden die Aktivitäten in Deutschland statt oder im Ausland, dementsprechend gilt natürlich auch nationales/internationales Recht. Auch das Privatrecht kommt zur Geltung.
Das Arbeits/Sozialrecht habe ich gar nicht beachtet.Gruß Crayfish