Zeigen sie die handelsrechtlichen Bewertungsgebote bzw. -wahlrechte zum Jahresabschluß 31.12.07 auf.
Begründen sie dies mittels den Bewertungsprinzipien.
Es handelt sich jeweils um eine AG.
UV=Umlaufvermögen
AV=Anlagevermögen
UV: Schuldverschreibungen
Börsenkurse: 95% am 31.1206 und 90% am 31.1207
31.12.2006: 5000*0.95=4750 €
31.12.2007: 5000*0.90=4500 €
Anschaffungskosten AK:5000*1=5000 €
Abschreibungsgebot: strenges Niederstwertprinzip
Höchstgrenze sind die AK
Bilanzansatz: 4500 €
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AV: Schuldverschreibungen
Börsenkurse: 98% am 31.1206 und 95% am 31.1207
31.12.06: 7500*0.98= 7350 €
31.12.07: 7500*0.95= 7125 €
Anschaffungskosten AK: 7500*1=7500 €
a.)
bei dauerhafter Wertminderung:
Abschreibungsgebot:
Bilanzansatz: 7125 €
b.)
bei nicht-dauerhafter Wertminderung:
Beibehaltungswahlrecht (Abschreibungswahlrecht)
Bilanzansatz: 7350 € oder 7125 €
Sind meine Lösungen korrekt?
Sind Aktien mit Schuldverschreibungen hinsichtlich der Bewertung im Av und UV gleichzusetzen?