Hallo. Bräuchte mal Hilfe bei der Körperschaftsteuer. Habe da zwei Aufgaben die ich nicht ganz verstehe.
1.) Eine Einmann-GmbH schüttet in 2008 den Gewinn des Jahres 2007 (!) in voller Höhe an den ledigen Gesellschafter aus. Der Gewinn nach Berücksichtigung der Gewerbesteuer ist 20.000,-€.
Wie hoch sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen des Gesellschafters?
2.) Warum müssen gem. §10 KStG bestimmte Beträge, die den Jahresüberschuss gemindert haben, bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wieder hinzugerechnet werden?
Bin echt dankbar für jeden Tip.
Viele Grüße Moni.:)
Körperschaftsteuer
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Happy Girl -
6. Februar 2009 um 22:00 -
Erledigt
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Hallo Happy Girl,
genau an dieser Aufgabe sitze ich auch.
D. h. ich habe gerade angefangen. Hast Du denn vielleicht eine Idee, was die Aufgaben 4 und 5 betrifft? Wenn Du mir hier weiterhelfen könntest, das wäre echt super.
Hast Du ggf. die Aufgabe mit der Gewerbesteuer schon hinter Dich gebracht? Da bin ich mir auch relativ unsicher.
VG
Nastassjaa -
Hallo Nastassja. So weit bin ich noch nicht gekommen. Mache dann heute oder morgen mal weiter. Gewerbesteuer kommt erst nach der Körperschaftsteuer dran. Vielleicht gibt es ja noch jemanden der uns weiter helfen kann.
VG Moni.