Buchungssätze

  • Kann mir jemand bei folgenden Geschäftsvorfällen für den Jahresabschluss 07 und 08 bilanziell helfen? Sind meine Lösungen korrekt?

    KKK=Kontokorrentkonto
    PRAP=Passive RAP

    1.) Die X-AG erhält am 01.09.07 die Mieten für eine vorausgemietete Halle in Höhe von 2.500€/Monat für 7Monate im Voraus.

    am Zahltag 1.09.07:
    KKK 17500 an Mieterträge 17500
    am Bilanzstichtag 07:
    Mieterträge 7500 an PRAP 7500
    PRAP 7500 an SBK 7500
    Mieterträge 10000 an GuV 10000
    am Anfang des GJ 08:
    EBK 7500 an PRAP 7500
    PRAP 7500 an Mieterträge 7500
    am Bilanzstichtag 08:
    Mieterträge 7500 an GuV 7500

    2.) Die Y-AG hat eine Halle für 1750€/Monat an X-AG verpachet. Die X-AG befindet sich mit der Pacht in Rückstand und überweist erst am 28.02.2008 die Pacht für die letzten fünf Monate.

    am Bilanzstichtag 07:
    Sonstige Ford. 5250 an Mieterträge 5250
    Mieterträge 5250 an GuV 5250
    SBK an Sonstige Ford. 5250
    am Anfang des GJ 08:
    Sonstige Ford. 5250 an EBK 5250
    am Zahltag 28.02.08:
    KKK 8750 | Sonstige Ford 5250 und Mieterträge 3500
    am Bilanzstichtag 08:
    Mieterträge 3500 an GuV 3500


    3.) Wie ist von der X-AG eine erhaltene Anzahlung (100.000€) für Warenlieferungen im Jahr 07 zu bilanzieren, die sich auf eine Lieferung im Jahr 08 beziehen?
    ???


    4.) Ein Grundstück, das im Jahr 2007 zu 1 Mio € gekauft wurde, hat am 31.12.2001 einen Verkehrswert von 2.5Mio €. Mit welchem Wert ist dieses Grundstück anzusetzen, wenn das Grundstück als potentielles Erweiterungsgelände gehalten wird?
    ???

    5.)Im Dez 07 gehen auf dem KKK der Z-AG Mietzahlungen für Jan und Feb 08 in Höhe von insgesamt 120.000 € ein. Wie ist dieser Sachverhalt bilanziell zu behandeln?

    Am Zahltag Dez 07:
    KKK 120.000 an Mieterträge 120.000
    Am Bilanzstichtag 07:
    Mieterträge 120.000 an PRAP 120.000
    PRAP 120.000 an SBK 120.000
    Am Anfang des GJ 08:
    EBK 120.000 an PRAP 120.000
    PRAP 120.000 an Mieterträge 120.000
    Am Bilanzstichtag 08:
    Mieterträge 120.000 an SBK 120.000


    6.) Die Z-AG zahlt die Miete für Dez 07 und Jan 08 in Höhe von jeweils 200.000 erst im Feb 08 per Überweisung.

    am Bilanzstichtag 07:
    Mietaufwendungen 200.000 an Sonstige Verbindl 200.000
    Sonstige Verb. 200.000 an SBK 200.0000
    GuV 200.000 an Mietaufwendungen 200.000
    am Anfang des Gj 08:
    EBK 200.000 an Sonstige Verb. 200.000
    Am Zahltag Feb 08:
    Sonstige Verb 200.000 an KKK 200.000
    Mietaufwendungen 200.000 an KKK 200.000
    am Bilanzstichtag 08:
    Guv 200.000 an Mietaufwendungen 200.000

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  • Ich denke deine Lösungen sind ok. (habe die Beträge allerdings nicht nachgerechnet)!
    zu 3) KKK an erhaltene Anzahlungen u. USt (muß man doch bereits ausweisen, soweit ich weiß)
    zu 4) für Vermögen gilt doch das Niederstwertprinzip, daher würde ich auf 1 Mio tippen (meines Wissen dürfen die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten auch nicht überschritten werden)
    Gruß Dörte

    :hae:

  • zu 3.) Bin mir bei meiner Lösung nicht sicher. Waren sind hier ja ein Ertragskonto.

    Am Zahltag:
    KKK 100.000 an Waren 100.000

    Am Bilanzstichtag 07:
    Waren 100.000 an PRAP 100.000
    PRAP 100.000 an SBK 120.000

    zu 4.)

    GuG sind Anlagevermögen. Jetzt ist die Frage zeitlich begrenzte oder unbegrenzte Nutzungungsdauer. Ich kanns nicht zuordnen.

    Wie du schon schreibst , dürfen die Herstellungskosten nicht überschritten werden. Gibts da eigentlich Ausnahmen? Wie geht man mit der Wertsteigerung (Verkherswert) um?

  • 3) PRAP und ARA sind doch Verbindlichkeiten/Forderungen in Leistungsform, deshalb würde ich nicht deine Buchungsvariante wählen, grundsätzlich buchen wir aber gleich, stellt sich nur noch die Frage nach der USt
    4) Grundstücke würde ich mit unbegrenzter Nutzungsdauer sehen, dauerhafte Wertminderungen müssen erfaßt werden, Werterhöhungen dürfen grundsätzlich nie zugebucht werden (bei allen Aktivkonten, da nicht realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen, nicht realisierte Verluste jedoch ausgewiesen werden müssen, zB. Preissenkung Rohstoffe etc). Soweit ich weiß, dürfen Immobilienunternehmen (Immobilie = Ware) Werterhöhungen erfassen, wobei mir da die Logik zu oben genanntem schon verloren geht.
    Gruß Dörte

    :hae: