Hallo ich habe mal eine Frage zu den Einkünften aus L u F.
In meinem Beispiel sind Einkünfte von 550 € vorhanden, jetzt sagt doch aber §13 (3) das diese Einkünfte nur berücksichtigt werden wenn sie 670 € übersteigen und das dann ein Freibetrag von 670 von der Summe der Einkünfte abgezogen wird! Was macht man aber wenn der Betrag kleiner ist als 670 ,so wie in meinem Beispiel? werden dann die 550€ trotzdem zu den Einkünften dazu gerechnet und wird dann nur ein Betrag von 550 von der Summe der Eink. abgezogen?
Verstehe diesen § irgendwie nicht, für mich hört es sich so an ,als ob man die Einkünfte das gar nicht dazu rechnet!
Hoffe ihr könnt mir helfen, danke schonmal!
Freibeträge für Einkünfte aus L u F!
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Krine -
2. Februar 2009 um 21:21 -
Erledigt
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In § 13 (3) Satz 2 steht, dass der Freibetrag nur gilt, wenn die Summe der Einkünfte - und damit aller Einkünfte, egal woher - 30.700 € nicht übersteigt. Du musst also zuerst mal ermitteln, wie hoch die Gesamteinkünfte sind und ob eventuell eine Zusammenveranlagung vorliegt (dann verdoppeln sich sowohl Freibetrag also auch Gesamteinkunftsbetrag). Wenn die 30.700 € nicht überschritten werden (bzw. 61.400 € bei Zusammenveranlagung), dann gilt der Freibetrag - mit der Folge, dass die 550 € nicht dazu gerechnet werden müssen. Sollten die Gesamteinkünfte über dem Betrag liegen musst Du die 550 € dazu rechnen.
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danke schön, jetzt hab ich es richtig verstanden !