STW01N Aufgabe 11

  • Hallo Ihr lieben,

    ich komme irgendwie voll nicht weiter, hoffe mir kann jemand helfen. Hier die Aufgabe:

    Der Steuerpflichtige A, ledig, hat im Kalenderjahr 2006 einer politischen Partei einen Beitrag i. H. v. 120,00 Euro geleistet. In welcher Höhe und Form wirkt sich dieser Parteibeitrag bei der Einkommensteuerveranlagung aus?

    Das ist die einzigste Aufgabe die mir soweit noch fehlt damit ich das Heft abschließen kann.

    Würde mich auch freuen wenn vielleicht mal jemand lust hat mit mir die Aufgaben zu vergleichen! Bin mir nicht wirklich sicher ob ich alles richtig gemacht habe, hatte noch nie wirklich was mit dem Thema zu tun.

    LG Jassy

  • Hier die Hilfe zu Aufgabe 11:
    Nach § 34 g EStG können Mitgliedsbeiträge oder Spenden an politische Parteien bis zu einem Betrag in Höhe von 50 % der tatsächlichen Zuwendungen, maximal 825,00 € / 1.650,00 € bei Zusammenveranlagung direkt von der festzusetzenden Einkommensteuerschuld abgezogen werden. In diesem Fall sind dies 60,00 € (50 % von 120,00 €).

    Gruß, Sanne