ich hoffe mir kann jemand in meiner Sache weiterhelfen.
Ende 2008 habe ich einen Erstantrag auf elternabhängiges Bafög (weil ich noch keine 6 Jahre in meinem Beruf war) eingereicht. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben in dem die zusätzlich zu erbringenden Unterlagen aufgeführt sind. Unter Anderem ein formloses Schreiben für den Fachrichtungswechsel.
Kurz zu meinem Werdegang :
1) Wintersemester 2002 Wirtschaftinformatik Uni (Abbruch im 1 Semester)
2) Wintersemester 2003 Allg. Informatik FH x (Abbruch Ende 2005 in dem 4 Semester)
3) Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf + anschließender Berufsausführung (3,5 J)
4)[FONT="] [/FONT]Immatrikulation in Medieninformatik an selber FH x ( 09.2008 )
Nun sehe ich Schwierigkeiten in der Begründung des Schreibens:
Von 1 nach 2:
Es reicht ein „wichtiger Grund“.
Von 2 nach 4:
Wenn ich das richtig verstanden haben, muss ich nach dem dritten Semester ein „unabweisbaren Grund“ anführen für den „Fachrichtungswechsel“ ?
Zählt dazu auch die Ausbildung? (Fachrichtungswechsel von Studium zur Aus-
bildung und von Ausbildung wieder ins Studium?) Ich hatte zum damaligen
Zeitpunkt nur vor mein Studium zu unterbrechen, und nach der Ausbildung das Studium wieder aufzunehmen. Ich bin nun aber aus Interessensgründen in Medieninformatik gelandet.
Oder liegt ein Fachrichtungswechsel vor, wenn ich an der selben FH von Allg. Informatik in Medieninformatik wechsel ? Ist hier ein unabweisbarer Grund zu nennen?
Ich bin etwas überfragt wie ich diesen „Fachrichtungswechsel“ zu verstehen habe.
Für hilfreiche Antworten bin ich euch dankbar.