Abschreibung auf Forderung/Dubiose

  • Bei folgendem Geschäftsvorfall weiß ich nicht was genau richtig ist:
    Info: Im Konto "Dubiose" ist der Anfangsbestand 5000.

    "Der Konkursverwalter eines Kunden teilt Unternehmer XY (also uns) am 11.04. mit, dass von einer Forderung über ursprünglich 5.500€ inkl. USt., die XY vorsichtshalber im vergangenen Jahr bereits zu 60% abgeschrieben hatte, nunmehr abschließend genau 3.300€ zur Auszahlung kommen werden. Der Betrag wird sofort überwiesen."
    ----------------------------------------------------------------
    Da die "Abschreibungen auf Forderungen" im letzten Jahr also 3000€ betrugen und die USt. in Höhe von 500€ schon abgeführt worden ist, muss ich in der neuen Periode also irgendwie die gesunkene USt. berücksichtigen.

    Kann ich wie folgt buchen:
    per Bank 3300 an Dubiose 2000
    ber.USt. 200 periodenfremder Ertrag 1500
    ?

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  • Wenn von den Forderungen 60% abgeschrieben wurden (u. USt entsprechend korrigiert) stehen in den Dubiosen Forderungen noch 2.200,00 €. Ins Bankkonto kommen 3.300 (Soll) auf die Dub. Forderungen 2.200 (Haben), die Differenz wird im Haben auf die Konten Erträge auf abgeschriebene Forderungen und USt gebucht.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • danke dörte für das bemühen, aber ich verstehe das nicht ganz.

    Nochmal mein Verständnis:
    Ich muss doch 500€ Umsatzsteuer vorerst abführen in Periode 1, ob ich da einen wahrscheinlichen Ausfall von 60% abschreibe oder nicht.
    In Periode 2 bekomme ich nun abschließend 3300€. Da ich in Periode 1 schon 3000€ (60%) abgeschrieben habe, befinden sich noch 2000€ für diesen Geschäftsvorfall im Konto "Dubiose".

    Ich weiß nicht wie ich hier nun genau periodengerecht abgrenzen muss & wie ich mit der Umsatzsteuerkorrektur verfahren muss (die ist ja schon bezahlt)?

  • Zuerst führst du USt ab (wenn Forderung entsteht), dann korrigierst du USt bei der Abschreibung in entsprechendem Umfang und erhöst die USt wieder wenn du mehr als den offenen (Rest)Forderungsbetrag erhälst.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Danke Dörte

    Nach weiteren Überlegungen komme ich dennoch zu dem Schluss, dass in Periode 1 (auch am 31.12.) die Umsatzsteuer nicht korrigiert werden darf, weil ein nur ein "wahrscheinlicher Ausfall" vorliegt.


    Meine Antort deshalb:
    per Bank 3300 an Dubiose 2000
    periodenfremder Ertrag 1300

    > wie ich im neuen Jahr also am 4.11. (der Ausfall wird sicher, wurde aber falsch geschätzt) die um 200Euro (es wurden schon 500Euro abgeführt) gesunkene Umsatzsteuer in den Buchungsatz mit einbeziehe weiß ich nicht...

    Vielleicht kannst du mir die Sachlage nochmals erklären? (ich soll übrigens den Buchungssatz aufschreiben)

    Gruß & Dank Daniel

  • Frage vorab: sind in deinen Zahlen 10% USt enthalten ?????????????????

    Zum einen stellt ein Insolvenzverwalter wohl eine zuverlässige Amtsperson dar, wenn er von 60% Ausfall ausgeht, darf auch die UST korrigiert werden, wenn du es nicht tust, ist eine Wertberichtigung zu machen und keine Abschreibung. Zudem können in den dubiosen Forderungen nach deiner Vorgehensweise dann bei Zahlungseingang keine 2000 € mehr stehen, sondern einiges mehr.
    Stell doch mal alle Buchungen ein, die du zu dem Fall gemacht hast.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Okay, ich schreibe mal auf bis ich zu dem geforderten Buchungssatz komme:

    1.Kunde bestellt irgendwas auf Ziel
    per Ford.L.u.L 5500 an WVK 5000 und ber.USt.500

    2. (am Jahresende zum 31.01.01) 60% fallen wahrscheinlich aus

    per Dubiose 5500 an Ford.L.u.L.5500

    per Abs.auf Ford.3000 an Dubiose 3000

    > bei Schließung der Konten werden die 500€ Umsatzsteuer bezahlt (oder kurz darauf im neuen Jahr, wissen wir nicht...)

    3. am 11.04.02 gehen abschließend 3300€ auf unser Bankkonto ein

    per Bank 3300 und ber.USt.200 an Dubiose 2500 und periodenfr.Ertrag 1000[INDENT]So habe ich mir das gedacht, das ist einer der ganz wenigen Buchungssätze bei dem ich mir nicht so sicher bin...
    [/INDENT]

  • Deine Buchungen sind so in sich schlüssig, wenn das euer Vorgehen ist, kannst du sie so lassen. Bei uns wird bei Abschreibung immer USt korrigiert - bei Wertberichtigung nicht.
    Gruß Dörte

    :hae: