Die Buchungssätze treiben mich gerade in den Wahnsinn (scheinen nicht zu meinen Stärken zu gehören).
Bei folgenden Sachverhalten komme ich überhaupt nicht klar:
1.
Der Gesamtbestand der Forderungen der F. Schulz KG per 31.12.2006 beträgt 348 000,00 € (einschließlich 16 % USt). Hierauf ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % zu bilden.
2.
a) Der Kunde der L. Meier KG hat am 1. Dezember 2005 das Insolvenzverfahren beantragt. Die Forderung beträgt 7 656,00 € brutto. Wie ist zu buchen?
b) Am 31. Dezember 2005 wird der Forderungsausfall auf 75 % geschätzt. Wie ist die indirekte Abschreibung zu buchen?
c) Am 2. Februar ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen. Der Insolvenzverwalter überweist 1 740,00 €.
d) Am 31. Dezember 2004 (Wieso plötzlich 2004:confused:) wird die bisherige Einzelwertberichtigung an die aktuelle Einzelwertberichtigung zweifelhafter Forderungen in Höhe von 3 000,00 € angepasst.
Hat das was mit Rechnungsabgrenzung zu tun? :confused:
Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen?
Vielen, vielen Dank!