Hallo ich weiß bei der Aufgabe nicht (gar nicht) weiter kann mir evtl. jemand helfen?? :confused::confused::confused:
2. Der kaufmännische Angestellte A nimmt beim Kreditinstitut Hey und Knebel ein Darlehen auf. Der Zins beträgt 9%. Dafür wird der Betrag ohne alle Formalitäten lediglich gegen eine Empfangsbestätigung und einer von A unterzeichneten Erklärung, dass er den Darlehensbetrag zuzüglich Zinsen und Kosten nach Ablauf eines Jahres zu zahlen habe, ausgezahlt. Zwei Monate später erfährt A von einem Bekannten, dass er bei anderen Banken den Kredit zu wesentlich günstigeren Bedingungen erhalten hätte. Er überlegt deshalb, ob er sich von den vertraglichen Bindungen zum Kredithaus Hey und Knebel lösen sollte.
Was raten Sie ihm?
Danke
Recht dringend Hilfe
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tantebina -
14. Januar 2009 um 21:53 -
Erledigt
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Problematisch ist zunächst die Form des Darlehensvertrags. Verbraucherdarlehen sind grundsätzlich schriftlich zu schließen. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus, § 492 BGB. Insbesondere ergeben sich Anforderungen für Antrag und Annahme. Rechtsfolge bei Verstoß: § 494 I BGB.
Aber: Der Darlehensnehmer gibt schriftlich an, das Darlehen erhalten zu haben, § 494 II BGB!Solltest Du zum Ergebnis kommen, der Vertrag sei gültig, können die §§ 489, 490 BGB angedacht werden, die die Kündigung regeln.
Für eine raschere Lösung kann auch § 495 BGB über das Widerrufsrecht einschlägig sein. Deine Ausführungen enthalten dafür aber keine Angaben.
Eine Anfechtung wegen Irrtums erscheint nicht wirksam möglich, da allenfalls ein Motivirrtum vorliegen dürfte.
Gruß
Donald