Hilfe! bei REWE 26 a

  • kann mir jemad bei der folgenden Aufgabe helfen???
    Frage:
    1 b)
    laut Tarifvertrag ist die wöchentliche Arbeitszeit 37,5 Stunden, auf Montag bis Freitag mit je 7,5 Stunden verteilt.
    In einem Produktionsbetrieb soll wegen erhöten Arbeitsanfalls an 2 Samstagen zustätzlich 8 Stunden gearbeitet werden.
    Der Bertierbsrat schlägt vor den Samstag arbeitsfrei zu lassen, statdessen die Arbeitszeit an den übrigen Wochentagen Montag bis Donnerstag um je zwei Stunden zu verlängern.

    Ist die vom Betriebsrat vorgeschlagene mehrarbeitsreglung rechtlich zulässig?

    Oder wird die Höchstarbeitszeit laut Arbeitszeitgesetzt überschritten??? :confused:

    Gruß
    dennis

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  • Eine solche Arbeitszeit von insgesamt 9,5 Stunden täglich ist ausnahmsweise nach § 3 Arbeitszeitgesetz zulässig. Dafür muss aber innerhalb von 6 Monaten ein Zeitausgleich erfolgen.