hallo habe eine aufgabe wo ich nicht weis ob i das richtige mache
ich soll hier die kurzfristige Preisuntergrenze ermitteln
die Daten: Fertigungsmaterial = 20€/Stück
fertigungslohn = 30€/Stunde
Fertigungszeit = 10 min /Stück
Verkaufsprovision 3% vom Preis
Verkaufspreis = 100€/ Stück
würde hier fertigungsmat und fertigungslohn zusammenrechnen und würde auf 25€ kommen und diese von den Verkaufspreis abziehen das währen 75€ und dort die provision rauf rechnen sind 3€
Frage ist der gedanke richtig???
bitte um schnelle Hilfe von den profis:klatschen:
kurzfristige Preisuntergrenze
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libella -
12. Januar 2009 um 15:55 -
Erledigt
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Die Verkaufsprovision ist vom VK (100,00 €) zu rechnen.
Gruß Dörte -
naja drei% von 100€ sind doch 3€
ist die rechnung sonst soweit richtig?? -
Ja, das ist ok, aber die müssen vom VK runter gerechnet werden ==> 97 € VK.
Gruß Dörte -
würde also nach meiner berechnung eine preisuntrgrenze von 72€ ergeben?
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Hallo,
der Ansatz ist falsch. Siehe Definition der kurzfristigen Preisuntergrenze
auf folgender SeiteKurzfristige Preisuntergrenze ? Wikipedia
Bei der kurzfristigen Preisuntergrenze werden nur die variablen Kosten berücksichtigt, die Fixkosten gehen verloren (kontrollierter Betriebsverlust).
In Deinem Beispiel sind die MEK und FEK insgesamt 25,00 Euro (= Herstellkosten), hinzu kommen die 3% Verkaufsprovision auf den Preis, also 0,75 Euro.
Die kurzfristige Preisuntergrenze wäre also 25,75 Euro.
Habe die letzten Tae auch viel Beschäftigung mit dem Thema gehabt. Ist interessant, wenn man auch mal dazu die Definition der langfristigen Preisuntergrenze gegenliest.
Ich hoffe, es hat Dir geholfen.
Gruß Lothar :yeah:
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Sorry, es hatte den Link zerlegt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kurzfristige_Preisuntergrenze
Gruß Lothar
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Die var. Kosten sind 25,00 €, die müssen dann gleich dem Barvk sein, dieser jedoch ist wieder 3% niedriger als der Zielvk. Damit sind 25 € = 97% des Zielvk´s (als kurzfristige Preisuntergrenze).
Gruß Dörte