Studiengangberechtigung wenn man ein Jahr zuvor schon mal angenommen wurde

  • Hallo,

    ich stehe vor folgender Situation:

    Ich habe im letzten Jahr zum WS 08/09 die Zusage zu zwei Studiengängen erhalten. Sagen wir SG A und SG B. Ich habe mich für SG B entschieden und merke nun, ich will doch lieber SG A studieren.

    Ich habe gerüchteweise gehört, dass man irgendwie automatisch anrecht auf einen SG hat, wenn man ein Jahr vorher schon eine Zusage bekommen hat. Ist das Gerücht oder ist das Realität. Wenn Realität müssen irgendwelche Rahmenbedingungen erfüllt werden?

    Danke im Voraus,

    Johannes

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