Meines Wissens darfst Du nur den Anschaffungswert (Kaufpreis) in den Anlagenachweis aufnehmen. Von diesem Wert darfst Du dann abschreiben.
Viele Grüße
Ingo
- alle Angaben ohne Gewähr-
Meines Wissens darfst Du nur den Anschaffungswert (Kaufpreis) in den Anlagenachweis aufnehmen. Von diesem Wert darfst Du dann abschreiben.
Viele Grüße
Ingo
- alle Angaben ohne Gewähr-
Nur deinen Kaufpreis darfst du abschreiben. Denn es ist anzunehmen dass der Verkäufer bereits von seinem ursprünglichen Kaufpreis abgeschrieben hat.
Anlagevermögen darfst du solange abschreiben wie die übliche Nutzungsdauer für das Anlagevermögen aussagt, es gibt da eine Tabelle für die maximalen bzw. normalen Nutzungsdauern für verschiedene Anlagevermögensgegenstände.
Wenn diese nicht gesprengt wird, darfst du die restlichen 1000 abschreiben wie du willst, musst nicht dieselbe Abschreibung fortsetzen wie der Vorbesitzer.
grüsse BAler
Hi Elch,
sorry, wollt dich nicht noch weiter verwirren
Seit dem 01.01.2001 beträgt die Nutzungsdauer eines Firmen-Pkws nach der amtlichen Abschreibungstabelle sechs Jahre. Das entspricht einer linearen Abschreibung von 16,67% pro Jahr. Die amtliche Abschreibungstabelle gilt aber nur für Neuwagen. Für gebrauchte Pkws gibt es keine festen Regeln, nach denen Sie die verbleibende Nutzungsdauer ermitteln können.
mehr kannst du hier lesen:
http://www.komma-net.de/gmbh/geschaeftswagen.asp
grüsse BAler
Ich glaub nun seh ich ein bischen klarer.
Dankeschön!
Gruß,
DerElch