Einsendeaufgabe GrRe 1 Aufgabe 2

  • Hallo ihr Lieben,

    brauche einen kurzen Denkanstoss für Aufgabe 2 aus dem Heft GrRe 1.
    Ist zwischen A und B ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande gekommen?
    Also ich würde sagen ja, die beiden sind schon in einer langjährigen Geschäftsbeziehung, in der B mit den Aufgaben bzw. Anfragen des A betraut ist. Oder irre ich mich?

    Danke euch schon mal im Voraus.

  • Hi,
    hier ein par denkanstöße
    1.Schweigen im Rechtsverkehr hat grundsätzlich keine Bedeutung
    2. notwendigen Annahmeerklärung. Im diesem Falle gibt es aber zu klären, ob und in wie weit die Besonderheiten des Handelsrechts ( § 362 HGB ) hier gelten
    3.Die B-Bank ist ein Handelsgewerbe und nach § 1 Absatz 2 HGB Kaufmann. Durch das Schweigen der B-Bank ist nach § 362 HGB ein Vertrag zustande gekommen.
    Also die Aussage der B-Bank ist demnach Falsch, da das Schweigen der B-Bank bzw. des Wertpapierberaters W als Annahme des Vertrages gewertet werden kann.
    hoffe konnte dir helfen, es hilft wenn du dies jetzt anhand der Beispiele im Buch zu einem Text verfasst.
    Grüße